Leitlinien sind keine Vorschriften

■ betr.: „Rollstühle: Zuuuurückblei ben!“, taz vom 6. 5. 97

Gegen die Vorschriften der „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ konnte die BVG schon deshalb nicht verstoßen, weil diese Leitlinien gar keine Vorschriften sind. Sie sind weder rechtlich noch politisch verbindlich.

Ähnlich ist es mit dem „Benachteiligungsverbot“ in der Berliner Verfassung. Zwar steht dort ausdrücklich, daß das Land Berlin „verpflichtet“ ist, für gleichwertige Lebensbedingungen von behinderten und nichtbehinderten Menschen zu sorgen (Art. 11 VvB), da aber nicht drinsteht, wann und wie das geschehen soll und Behinderte nach wie vor keine Möglichkeit haben, sich an Gerichte zu wenden, wird sich wohl so schnell nichts ändern.

Der Senat und die ihn tragende Große Koalition haben es sogar geschafft, nur wenige Wochen nach der Verfassungsänderung eine Änderung der Bauordnung durchzusetzen, in der erneut massive Diskriminierungen von Behinderten enthalten sind. Wen wundert's dann, wenn auch die BVG unkontrolliert ihre eigenen Schwerpunkte setzt.

Im Jahre 1996 hat die BVG für die Beförderung von Schwerbehinderten eine Ausgleichszahlung in Höhe von 39 Mio. DM erhalten. Würden diese Mittel für den behindertengerechten Ausbau der BVG eingesetzt (gleiches gilt für die S-Bahn), könnte der gesamte ÖPNV in wenigen Jahren behindertengerecht sein. Klaus Fischbach