Ost-Stadtwerke klagen gegen Stromkonzern Veag – Geld zurück

■ Die westlichen Energiekonzernen gehörende Veag habe zu viel kassiert. Veag lehnt neutrale Prüfung der Bücher ab

Berlin (taz) – Der Streit um die Strompreise im Osten zwischen dem Stromversorger Veag und den Stadtwerken wird nun doch von den Gerichten entschieden. Am Freitag abend lehnte die Veag einen Kompromißvorschlag des Wirtschaftsministeriums Brandenburg ab. Nun wollen die ostdeutschen Stadtwerke gerichtlich niedrigere Strompreise erzwingen.

Der Veag, einer Tochter der Weststromkonzerne RWE, Veba und Bayernwerk, werfen die Stadtwerke vor, zwischen 1991 und 1995 überhöhte Gewinne in Höhe von 3,6 Milliarden Mark eingezogen zu haben – das entspricht 1,8 Pfennig zu viel pro Kilowattstunde. Das Wirtschaftsministerium Brandenburg hatte nun, zusammen mit Thüringen und dem Bundeswirtschaftsminister, vorgeschlagen, einen neutralen Wirtschaftsprüfer die Bücher der Veag unter die Lupe nehmen zu lassen. Am Mittwoch hatten die Streitparteien im Potsdamer Ministerium sieben Stunden zusammengehockt und verhandelt. Die Stadtwerke stimmten dem Kompromißvorschlag schließlich zu, doch die Veag zauderte und bat um zwei Tage Bedenkzeit. Dann am Freitag spät die Ablehnung: „Die Veag ist nicht bereit, einer Preisprüfung externer Gutachter zuzustimmen. Gerade in Anbetracht der von den Stadtwerken angekündigten Prozesse ist es für die Veag unverzichtbar, daß die Prüfung durch das Wirtschaftsministerium selbst erfolgt.“

Für den Sprecher der eigens gegründeten Prozeßkostengemeinschaft von 70 ostdeutschen Stadtwerken, Wolfgang Wille, klingt das wie ein Schuldeingeständnis: „Wenn sie ihre Zahlen einem neutralen Gutachter nicht zeigen wollen, dann haben sie was zu verbergen.“ Nun will er per Gericht erzwingen, daß die Veag nachträglich Kosten zurückerstatten muß für den im Osten durchschnittlich zwei Pfennig teurer als im Westen verkauften Strom. Denn der hohe Preis gehe schließlich zu Lasten von Jobs im Osten.

Für eine Musterklage wurde bereits das Stadtwerk Neustrelitz ausgesucht. Schon seit 1. Februar hat es seine Zahlungen um die vermutete Preisdifferenz gekürzt, außerdem zahlt es nur noch unter Vorbehalt. „Um die Rückzahlung dieser Summe wird es nun klagen“, kündigt Wille an.

Die Klage geht aus formalen Gründen zunächst gegen den Regionalversorger EMO (Energieversorgung Müritz-Oderhaff), der den Strom von der Veag an das Stadtwerk weiterleitet. In der Sache fühlt sich Wille im Recht, „juristisch“, räumt er allerdings ein, „ist das nicht unschwierig“. Matthias Urbach