Industrieländer einig gegen Korruption

OECD beschließt Abkommen, das Bestechung von Beamten im Ausland unter Strafe stellt. Künftig sollen Schmiergelder nicht mehr von Unternehmenssteuern abgesetzt werden dürfen  ■ Von Reiner Metzger

Berlin (taz) – Jahrelang haben sich die deutsche und die französische Regierung in gewohnter Einheit gewunden, nun mußten sie doch zustimmen: Der Club der 29 Industrieländer, die OECD, wird endlich gemeinsame Bestimmungen gegen die Korruption von Unternehmen im Ausland verabschieden. Auf ihrem Treffen in Paris unterschreiben heute die dort versammelten Wirtschaftsminster der OECD-Staaten einen Kompromißentschluß.

Künftig soll eine internationale Konvention dafür sorgen, daß alle OECD-Staaten Antikorruptionsgesetze ähnlich denen der USA erlassen. US-Unternehmen ist seit 1977 die Bestechung ausländischer Staatsdiener verboten. Gegen Dutzende von Firmen liefen schon Strafverfahren. Dabei müssen nicht nur die Firmen mit Millionenstrafen rechnen, auch die verantwortlichen Manager werden zur Kasse gebeten, können in schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre ins Gefängnis wandern.

In Deutschland und Frankreich ist das Schmieren im Ausland nicht nur erlaubt, die Unternehmen können die Gelder sogar von der Steuer absetzen. Die Firmen müssen die Empfänger nicht einmal angeben, wie es sonst in Steuersachen üblich ist. Es reicht, beim Finanzamt glaubhaft zu machen, daß die Zahlung erfolgt ist.

Die große Mehrheit der OECD-Länder wollte ein einfaches Abkommen zur Bekämpfung der Korruption verabschieden. Deutschland und Frankreich hingegen – in letzer Zeit unterstützt von Japan und Spanien – wollten eine völkerrechtlich verbindliche internationale Konvention erreichen. Damit sollte sichergestellt werden, daß nicht einige Staaten durch rechtliche Tricks ihren Unternehmen Schlupflöcher lassen und damit indirekt die nun von der Bestechung ausgeschlossenen Exporteure Deutschlands und Frankreichs benachteiligen.

Die beiden Länder blockierten damit jedoch jegliche Maßnahmen gegen Bestechung bei der Vergabe großer Staatsaufträge, die vor allem von den Multis der reichen Länder ausgeht. Denn bis eine völkerrechtlich verbindliche Konvention formuliert und unterzeichnet ist, vergehen normalerweise Jahre. Wiederum Jahre dauert es meist, bis sie in den Unterzeichnerstaaten in geltendes Recht umgewandelt ist.

Der Kompromiß besteht nun darin, daß zwar, wie von Deutschland gewünscht, eine internationale Konvention ausgearbeitet wird, jedoch mit einem ungewöhnlich engen Zeitrahmen: Sie soll von allen 29 OECD-Staaten bis Ende des Jahres unterzeichnet werden. Die nationalen Gesetze, die Korruption unter Strafe stellen, sollen von den Regierungen bis nächsten April in die jeweiligen Parlamente gegeben werden.

Carel Mohn, ein Mitarbeiter der Antikorruptionsorganisation Transparency International mit Sitz in Berlin, begrüßt die Entscheidung der OECD. „Das Gesetz in den USA hält die Unternehmen wirklich von Bestechung ab.“ Das heißt nicht, daß die Bestechung völlig verschwindet. Wenn eine ausländische Tochterfirma eines US-Konzerns beispielsweise eine Provision auf ein neutrales Konto in einem dritten Land überweist, ist es für die Fahnder schwierig, die Straftat zu beweisen.

Die europäischen Konzerne sind offiziell sowieso gegen Korruption. Einige Spitzenmanager forderten in einem Brief an die OECD laut der Tageszeitung Die Welt, Bestechung international zu verbieten – darunter auch Siemens. Gerade Siemens aber hat in mehreren Ländern mit Korruptionsvorwürfen zu kämpfen und wurde deshalb in Singapur für fünf Jahre von der Verabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.