NPD-Demonstration bleibt verboten

■ Gericht befürchtet Nazi-Propaganda und Gegenaktionen

Zur Eröffnung der Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht“wird es heute abend vor dem Theater am Goetheplatz keine legale Gegen-Kundgebung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) geben. Das Bremer Verwaltungsgericht hat gestern einen Antrag der Rechtsextremen gegen ein vom Stadtamt ausgesprochenes Demo-Verbot bestätigt.

Zur Begründung führen die Richter die NPD-Kundgebung gegen die Wehrmachtsausstellung in München an. Hier seien bei vielen Teilnehmern Gasspraydosen, Messer und überlange Fahnenstangen sichergestellt und 43 Personen wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen festgenommen worden. „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“, so die Richter, wäre es auch in Bremen zu derartigen Verstößen gekommen.

Außerdem müsse wegen der angekündigten Gegendemonstrationen mit gewaltsamen Zusammenstößen gerechnet werden. Wegen der Enge des Goetheplatzes sei es der Polizei nicht möglich, solche Auseinandersetzungen zu verhindern und gleichzeitig die Eröffnungsveranstaltung mit 900 Gästen sicherzustellen. Der Bremer NPD-Landesvorsitzende Helmut Walter kündigte an, die Entscheidung heute vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten. jof