Streik auf Flughäfen

■ ÖTV fürchtet Kündigungen nach Privatisierung der Flughafenholding

Die Gewerkschaft ÖTV will heute morgen zwischen fünf und acht Uhr die drei Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld bestreiken. Die Flughafenholding (BBF) versuchte gestern zwar noch, den Ausstand abzuwenden, doch es zeichnete sich ab, daß während der drei Stunden keine Flugzeuge starten oder landen können. Die Fluggesellschaften wollen die Passagiere nicht mit Bussen zu anderen Flughäfen fahren, sondern sie warten lassen, bis der Verkehr in Berlin wiederaufgenommen werden kann.

Lufthansa-Sprecher Wolfgang Weber kündigte an, für den ersten Flug nach Streikende ein Großraumflugzeug einzusetzen, um den Passagierstau nach Frankfurt abzubauen. Alle Tickets könnten storniert oder umgebucht werden. In den meisten Fällen sei noch im Tagesverlauf ein Ersatzflug möglich. Mit einer Normalisierung des Flugverkehrs wird nicht vor den Mittagsstunden gerechnet.

Die ÖTV ruft die Beschäftigten der BBF zu Warnstreiks auf, um einen Tarifvertrag zu erstreiten, der Kündigungen für den Fall der Privatisierung der Holding ausschließt. Bei der geplanten Privatisierung der jetzt noch in öffentlichem Besitz befindlichen Holding stehen nach dem Gutachten einer Unternehmensberatung bis zu 800 von heute rund 2.000 Jobs der Gesellschaft auf der Abschußliste. Die ÖTV will erreichen, daß diese ArbeitnehmerInnen auch im Falle der Privatisierung weiterbeschäftigt werden. Außerdem geht es um 200 Jobs in Tempelhof. Dieser Flughafen soll in den nächsten Jahren geschlossen werden. Wenn die Beschäftigten nach Schönefeld, wo ein niedrigerer Tarif gilt als auf den West-Airports, umgesetzt werden, sollen sie weiterhin nach den alten Konditionen bezahlt werden.

Die Holding lehnt Gespräche über einen Tarifvertrag, der die Bedingungen erfüllt, bislang ab. Sie ist nur bereit, eine rechtlich weniger bindende Vereinbarung zu treffen.

Von dem Ausstand sind unter anderem der Wartungs- und Sicherheitsdienst sowie die Flughafenfeuerwehren betroffen, ohne die kein Flugbetrieb erlaubt ist. Hannes Koch