Reaktor darf weitermessen

■ Oberverwaltungsgericht Berlin weist Klage eines Anwohners gegen Hahn-Meitner-Forschungsinstitut ab

Berlin (taz) – Der Forschungsreaktor am Berliner Hahn-Meitner-Institut (HMI) darf weiterlaufen. Am Mittwoch abend wies die 2. Kammer des Oberverwaltungsgerichts Berlin die Klage eines Anwohners gegen die Betriebsgenehmigung für den 10-Megawatt-Reaktor in Berlin-Wannsee ab. Die Betriebsgenehmigung aus dem Jahre 1991 sei rechtmäßig, befand das Gericht. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

Der Kläger hatte neben dem Fehlen eines Berstschutzes für die Reaktorhülle und der ungesicherten Entsorgung der Abfälle vor allem die Belastung der Bevölkerung kritisiert. In Obst aus seinem Garten, so argumentierte er, sei radioaktives Neptunium und Cer nachgewiesen worden. Schließlich kritisierten die Kläger, daß die Genehmigung der Berliner Umweltbehörde nicht bestimmt genug sei, da sie mit einer einzigen Genehmigung viele verschiedene Reaktortypen mit unterschiedlicher Strahlenbelastung zulasse.

Das Gericht folgte indes der Argumentation des HMI und der Umweltverwaltung: Zwar sei die Genehmigung für Laien unverständlich, doch für Fachleute klar genug. Die Sicherheitslage hätte sich 1991 im Vergleich zu früher nicht verschärft, also sei auch kein neuer Berstschutz vonnöten. Das Entsorgungskonzept sei nicht rechtswidrig. Auch bei der Frage der Strahlenbelastung folgte das Gericht der Umweltverwaltung. Die hatte mitgeteilt, die Nachweise von Radioaktivität im Obst beruhten auf Meßfehlern. Bei der Beurteilung der Belastung von Anwohnern war nach Ansicht des Gerichts der Wissensstand der Verwaltung von 1991 ausschlaggebend: Nach den damaligen Kenntnissen habe die Verwaltung bei der Erlaubnis, laut Strahlenschutzverordnung einen Grenzwert von 30 Millirem festzulegen, „keine neuen Erkenntnisse mißachtet oder unerlaubterweise fehlgewichtet.“ Bernhard Pötter