Kommentar
: Hammer-Nölle

■ Klage gegen Lehrerstreiks lächerlich

Bremens oberster Personalchef Ulrich Nölle packt den Hammer aus. Er will die Lehrer-Gewerkschaft GEW wegen eines angeblichen Streikaufrufs verklagen. Die Begründung, die er mitliefert, ist ähnlich brachial: Nötigung von Verfassungsorganen.

De facto ist der Nöllesche Rundumschlag lächerlich. Ob das Verwaltungsgericht der Begründung folgen wird, ist höchst fragwürdig. Schließlich hat die GEW nicht öffentlich zum Streik, sondern zum Baden aufgrufen. Das Gericht müßte also den verklausulierten Aufruf der GEW zunächst im Sinne von Bürgermeister Nölle interpretieren, um dann eine völlig nutzlose einstweilige Verfügung zu erlassen. Nutzlos, weil es der GEW total egal sein kann, wenn sie irgend etwas zurücknehmen muß. Im Gegenteil: Durch Nölles Haudrauf-Methode dürfte die versammelte Lehrerschaft in Bremen vom Ausstand in der kommenden Woche informiert worden sein, und der Bürgermeister geht als GEW-Streik-Megaphon grandios baden.

Was bei den LehrerInnen und der GEW mal wieder verwundert: Warum werden die, um deren Haut es eigentlich geht, nicht mit in den Streik integriert? Warum solidarisieren sich die LehrerInnen nicht mit Eltern und Kindern? Sowohl die Schüler- als auch die ElternvertreterInnen wären sicherlich bereit, den Bade-Streik auf ihre Kappe zu nehmen. Und Ulrich Nölle könnte nicht mal mehr schimpfen, daß der Ausstand zu deren Lasten gehe. Jens Tittmann