Von Österreich lernen: Männer verbannen

■ Gewalttäter können für sieben Tage aus der eigenen Wohnung ausgesperrt werden

Berlin (taz) – Männer, aber auch Frauen, die zu Hause ausrasten, müssen sich auf härtere Zeiten gefaßt machen – zumindest in Österreich. Wird die Polizei dort wegen häuslicher Gewalt gerufen, hat sie seit einem Monat das Recht, dem Täter oder der Täterin die Wohnungsschlüssel abzunehmen und der Wohnung zu verweisen. Die „Wegweisung“, so der juristische Fachbegriff, darf für sieben Tage angeordnet werden. Erst danach muß ein Richter die Anweisung bestätigen. In den ersten drei Wochen verhängte die Wiener Polizei für 49 Männer die „Wegweisung“.

Auch in Deutschland wird jetzt dieses österreichische Modell diskutiert. Bertram Antos, Pressesprecher der Berliner Polizei, sagte gestern, „bei manchen Vorkommnissen wäre es nicht schlecht“. Derzeit könne die Polizei einen Randalierer höchstens 24 Stunden in Gewahrsam sperren. Skeptisch beurteilen die Bündnisgrünen den österreichischen Weg; Rita Grieshaber, frauenpolitische Sprecherin, erklärte, sie könne sich „Fälle vorstellen, in denen es für Frauen überlebenswichtig ist, daß der Mann für einige Tage der Wohnung verwiesen wird“. „Heikel“ nannte sie es aber, deswegen die Polizei mit neuen Kompetenzen auszustatten.

Auch Edith Niehuis, Vorsitzende des Frauenausschusses des Bundestags, reagierte reserviert: „Ohne richterliche Anweisung sehe ich große Rechtsprobleme.“ Sie plädiert dafür, Frauen, denen vom Lebenspartner Gewalt angetan wurde, bei einer Trennung automatisch die Wohnung zuzusprechen. Frau Niehuis bezweifelt zudem, daß eine zeitweise Verbannung langfristig die Täter zur Einsicht bringe. „Männer, bei denen Gewalt zum Persönlichkeitsbild gehört, hören auch nach einer Woche Verbannung aus der Wohnung nicht auf, in der Familie gewalttätig zu sein.“ roga Tagesthema Seite 3