Rechtsaußen-Treff

■ Lüneburger Gericht hob das Verbot der rechtsextremen Tagungswoche auf

Für das niedersächsische Innenministerium war es eine schallende Ohrfeige. Am Freitag abend hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein vom Landkreis Celle auf Druck der Landesregierung verfügtes Verbot der rechtsextremen „Hetendorfer Tagungswoche“wieder auf. Die Tagung begann am Freitag. Die Richter konnten keine „ausreichenden Verdachtsmomente“dafür entdecken, daß auf dem Rechtsaußen-Treff die vom Innenministerium vermuteten Straftaten begangen würden.

Das Innenministerium hatte das Verbot damit begründet, ihm lägen „gerichtsverwertbare Erkenntnisse“vor, daß in Hetendorf das Hitler-Regime verherrlicht, die Judenvernichtung geleugnet und Rassenhaß gepredigt werde. Der Hamburger Neo-Nazi-Anwalt Jürgen Rieger, zugleich Vorsitzender des die Tagungswoche veranstaltenden „Heide Heim e.V“, hatte daraufhin Widerspruch eingelegt.

Kurz nach der Gerichtsverfügung sicherte eine „Schutztruppe“aus rund 40 uniformierten Personen unter Leitung des Hamburger Neonazis Thomas Wulf das weitläufige Gelände ab. Da die Polizei nach Angaben eines Celler Polizeisprechers die Anreise von rund 500 AntifaschistInnen und Autonomen befürchtete, sperrten mehrere Polizeihundertschaften das Tagungsgelände mit Hilfe von Wasserwerfern, Reiter- und Hundestaffeln weiträumig ab.

Die Gegendemonstration aber verlief ohne Ausschreitungen. Nur knapp 200 ProtestlerInnen hielten in der Nähe des Camps eine kurze friedliche Kundgebung ab. Die nächste Demonstration gegen die Tagungswoche ist für Freitag geplant: Dann will ein Bündnis gegen Rechts der Sonnenwendfeier, dem sangesfreudigen „rituellen Höhepunkt“des alljährlichen Treffs, per Lautsprecheranlage „andere Töne“entgegensetzen. Marco Carini