Nachgefragt
: Meldebögen weg!

■ Datenschutzbeauftragter Stefan Walz über das Einwohnermeldeamt

Im Land Bremen gibt es wie überall in Deutschland die Meldepflicht. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern aber gibt es dabei außerdem noch eine Mitwirkpflicht der Wohnungsinhaber. Neubremer müssen sich ihre Angaben vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Wir sprachen darüber mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Bremen, Stefan Walz:

taz: Warum wurde diese Regelung eingeführt?

Stefan Walz, Datenschutzbeauftragter: Man wollte sicherstellen, daß das Melderegister korrekter wird. Doch das Mittel war, denke ich, völlig ungeeignet.

Der Pressesprecher des Innensenators, Stefan Luft, findet die Frage nach dieser Nebenmeldepflicht „unwesentlich“. Sehen Sie das auch so?

Nein. Für den Bürger ist das sehr wesentlich, ob er nur ein Mal zur Meldebehörde geht oder ob er wegen der Unterschrift zwischendurch nochmal zum Vermieter zurück muß. Das ist für mich überflüssiger Bürokratismus. Betroffene, deren Vermieter auswärts wohnen, geraten unter Druck, weil sie die Anmeldefrist einhalten müssen. Und der Vermieter nutzt möglicherweise die Unterschrift, die sein Mieter braucht, für Schikanen. Ich habe schon damals diese Gesetzesänderung abgelehnt. Damit erfaßt man weder Leute, die sich überhaupt nicht anmelden, noch Besucher, noch Untermieter. Schein- oder Falschanmeldungen lassen sich nie verhindern. Die Angaben in den Melderegistern werden immer zu einem gewissen Prozentsatz falsch sein. In der Volkszählungsdebatte war die Rede von zwanzig Prozent. Das aber liegt an den Leuten, die sich gar nicht erst an- oder abmelden.

Gab es Widerstände gegen diese Maßnahme?

Entscheidend ist nicht, ob Bürger bürokratische Maßnahmen akzeptieren, sondern ob sie einen nennenswerten Vorteil für die Verwaltung bringen – und dies bestreite ich. Wichtiger finde ich es, daß die Bürger in den Meldeämtern auf ihre Rechte hingewiesen werden. Da steht es oft nicht zum besten. Kaum einer weiß, daß er gegen die Weitergabe seiner Daten Widerspruch einlegen muß. Geschieht dies nicht, werden die Daten automatisch von der zentralen Meldestelle an das Bremer Adreßbuch und die politischen Parteien weitergegeben. Ich kann natürlich nicht beweisen, daß die Meldebehörden hier ihrer Dienstpflicht nicht nachkommen; ich weiß nur, daß erstaunlich wenig Leute widersprechen, daß es aber andererseits oft Beschwerden gibt, wenn sie in diesem Adreßbuch auftauchen. Deswegen sage ich: Den Bürokratismus der Meldeformulare weg!! – und dafür auf das Widerspruchsrecht des Bürgers gegen die Weitergabe der Daten hinweisen! Das wäre mein Vorschlag. Fragen: N.G.