Gericht blockiert zwei Volksbegehren

■ Initiative für Lernmittel-Gesetz aber zulässig / Eltern enttäuscht

Der Bremer Staatsgerichtshof hat dem Antrag auf ein Volksbegehren für ein Lehrmittelfreiheitsgesetz stattgegeben. In der gleichen Verhandlung lehnte er aber entsprechende Anträge für ein Schulraumgesetz und ein Schulunterrichtsversorgungsgesetz ab. Die Anträge waren von einer Elterninitiative beim Staatsgerichtshof eingereicht worden, nachdem der Senat in einer „Paketlösung“alle drei Anträge abgelehnt hatte.

Das Gericht begründete seine Ablehnung mit den haushaltspolitischen Konsequenzen, die die beiden Gesetze nach sich zögen. Allein die Umsetzung des Gesetzes zur Unterrichtsversorgung würde „jährlich 115.427.000 Mark gegenüber der gegenwärtigen Planung an Mehrkosten verursachen,“schreibt das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Dadurch sah es den politischen Handlungsspielraum des Senats, Prioritäten bei der Verteilung von Haushaltsposten zu setzen, beschränkt.

Marianne Isenberg, Sprecherin der AG Volksbegehren bedauerte die Entscheidung: „Wir hatten erwartet, das Gericht setzt konkret fest, wann die Umsetzung eines Gesetzes einen Eingriff in die Haushaltshoheit des Senates bedeutet und wann nicht.“

Ob die beantragten Gesetzesvorhaben pädagogisch sinnvoll seien oder nicht, das müsse der Gesetzgeber oder aber das Volk in einem Volksentscheid festlegen, stellte das Gericht fest. „Aber in zwei Fällen läßt das Urteil eben kein Volksbegehren zu,“so Frau Isenberg.

Im Mai 1995 hatte die Arbeitsgruppe über 80.000 Unterschriften für ihr Begehren gesammelt. Gesetzlich vorgeschreiben sind 5.000 je Antrag. Jetzt muß die Initiative binnen drei Monaten 51.000 beglaubigte Unterschriften für das zugelassene Begehren für ein Lehrmittelfreiheitsgesetz sammlen. Danach muß die Gestzesvorlage der AG in der Bürgerschaft. Würde sie abschlägig behandelt, muß automatisch ein Volksentscheid durchgeführt werden.

„Unser Gestzentwurf will für mehr Chancengleichheit in den Schulen sorgen. Jedes einzelne Kind soll ein Anrecht auf eigenes, modernes Lernmaterial haben. Die Schulträger müssen verpflichtet werden, ihr Lehrmittelangebot pädagogisch kontinuierlich den modernen Gegenbenheiten anzupassen. Geographiebücher in denen die Sowjetunion dargestellt ist, gehören nicht mehr in die Schule“, begründet die AG.

Bildungssenatorin Kahrs (SPD) fühlt sich durch das Urteil bestätigt und hofft auf mehr Geld für Lehr- und Lernmittel schuh