Freispruch? Einspruch!

■ Lübecker Brandprozeß vor Neuauflage?

Manfred Böckenhauer, Staatsanwalt im Lübecker Brandprozeß gegen Safwan Eid, gab sich schweigsam: „In dieser Instanz haben wir nichts mehr zu erwiedern“, entgegnete der Ankläger auf die Frage von Richter Rolf Wilcken, ob er oder sein Kollege Axel Bieler zu den schweren Anschuldigungen der Verteidigerinnen Stellung nehme wollten.

Mit diesem Satz – dem einzigen, der Böckenhauer am gestrigen 59. Verhandlungstag über die Lippen kam – ließ der Ankläger durchscheinen, daß die Staatsanwaltschaft überlegt, Rechtsmittel gegen einen Freispruch für Eid einzulegen. Den wird das Gericht am 30. Juni voraussichtlich verkünden. Bereits in seinem Plädoyer hatte Böckenhauer vorvergangene Woche betont, daß er den Beschluß des Gerichts für rechtlich fragwürdig hält, die Tonband-Mitschnitte von Gesprächen, die Eid im Knast geführt hatte, nicht als Beweismittel zuzulassen.

„Wir haben noch nicht entschieden, ob wir eine Revision anstreben“, hält sich auch der Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft, Klaus-Dieter Schultz, das weitere Vorgehen der Ankläger offen. „Erst wenn wir das Urteil studiert haben“, so Schultz, „werden wir uns festlegen.“

In ihren Plädoyers forderten Safwan Eids Verteidigerinnen Gabriele Heinecke und Barbara Klawitter gestern das Gericht auf, sich für die „die volle Rehabilitierung“ihres Mandanten einzusetzen. „Das Urteil verlangt Eindeutigkeit, aus der sich die Unschuld von Safwan Eid ergibt“, betonte Klawitter. Schon die auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfügten Haftbefehle hätten nur „auf Erfindungen basiert, die dem Inhalt sämtlicher Akten“widersprächen. Sie seien deshalb „unverantwortbar, objektiv willkürlich und rechtswidrig gewesen“, warf die Anwältin den Anklägern offenen Rechtsbruch vor. mac

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