Aufnahme für Schutzbedürftige

■ Schweiz schafft per Gesetz Sonderstatus für Flüchtlinge

Bern (epd) – Die Schweiz will in einem neuen Asylgesetz einen Sonderstatus für „Schutzbedürftige“ schaffen. Der Nationalrat (Abgeordnetenkammer) in Bern nahm nach 16stündiger Debatte das revidierte Gesetz mit knapper Mehrheit an, berichteten Zeitungen am Mittwoch. Den Sonderstatus können Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern und Staaten erhalten, in denen Menschenrechte massiv und systematisch verletzt werden. Sie werden vorübergehend aufgenommen und können so lange bleiben, bis sich die Situation in ihrem Heimatland verbessert hat.

Während Asylbewerber eine individuelle politische Verfolgung nachweisen müssen, gilt bei Schutzbedürftigen eine schwere Gefahr für eine ganze Gruppe von Menschen als Aufnahmegrund. Die Regierung kann die Gruppen festlegen, denen vorübergehend Aufnahme gewährt wird. Schweizer Hilfswerke begrüßten den Sonderstatus, kritisierten aber, daß Schutzbedürftige nach dem neuen Recht keinen individuellen Asylantrag mehr stellen dürfen. Das revidierte Asylgesetz muß im Herbst noch im Ständerat, der parlamentarischen Vertretung der Kantone, beraten werden.