Polizei unterlegen

■ Verwaltungsgericht: Politplakat ist vom Grundgesetz gedeckt

Das Politplakat hoch über dem Görlitzer Bahnhof in Kreuzberg stellt keine Beleidigung des CDU- Fraktionsvorsitzenden Klaus-Rüdiger Landowsky dar. Das hat gestern das Verwaltungsgericht entschieden.

Demnach müßte die Polizei die Bretter, mit dem sie das Konterfei des CDU-Fraktionschefs am vergangenen Montag unkenntlich zu machen versuchte, wieder fein säuberlich abmontieren. Ob sie das auch tun wird, war gestern nicht zu erfahren. Die Polizei kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

„Nach Auffasung der Kammer ist das Transparent eine zulässige Meinungsäußerung und genießt somit den Schutz des Artikels 5 Grundgesetz“, so die Verwaltungsrichter. 4.000 Mark Prozeßkosten bürden sie der Polizei auf. Unter den gemalten, überlebensgroßen Köpfen von Joseph Goebbels, Franz Josef Strauß und Landowsky ist auf dem Plakat dessen Zitat zu lesen, das Menschen mit Ratten vergleicht, die „beseitigt werden“ müßten.

Seit das Plakat am 18. April zum erstenmal auf die Wand des Hauses Manteuffelstraße 42 gekleistert worden war, entspann sich eine beiderseits mit Hartnäckigkeit geführte Auseinandersetzung. Zweimal seilten sich die Plakatierer aus einem Giebelfenster ab. Zweimal rückten Polizisten mit einem Großaufgebot an und übermalten die angebliche Beleidigung. Als der Maler-Anwalt teilweisen rechtlichen Schutz erwirkt hatte, kam die Staatsmacht mit vier Holzbrettern und verdeckte das mittlerweile zum Kunstobjekt mutierte Agitpropgemälde.

So richtig ernst scheinen die Polizisten, die immer mit der Hebebühne in den vierten Stock schweben müssen, ihr Aufgabe aber nicht zu nehmen. Bei der zweiten Übermalaktion ließen sie den letzten Satz unversehrt: „Eine Zensur findet nicht statt“ stand dann noch unter der riesigen Fläche mit weißer Deckfarbe. Und die Bretter verdecken nur noch sehr notdürftig die abgebildeten Gesichter, Landowskys Zitat ist nach wie vor zu lesen. Hannes Koch