Gutachten stärkt Bedenken gegen Garzweiler II

■ Der Zeitplan zur Genehmigung des Braunkohletagebaus ist nicht haltbar

Düsseldorf (taz) – Der vom Düsseldorfer Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) vorgesehene Genehmigungszeitplan für das umstrittene Braunkohletagebauprojekt Garzweiler II ist nicht zu halten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das der Berliner Umweltrechtsexperte Reiner Geulen im Auftrag des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums erstellt hat.

Weil die ökologischen Auswirkungen der mit dem Tagebau verbundenen Grundwasserabsenkungen auf den in der Region liegenden Naturpark Schwalm-Nette „nicht annähernd hinreichend konkret“ untersucht worden seien, könne über den zur Genehmigung anstehenden Rahmenbetriebsplan jetzt nicht entschieden werden, schreibt Geulen. Für das Land entstünde durch eine Zulassung nach der gegenwärtigen Aktenlage sogar ein „ernsthaftes Risiko“ von Schadensersatzforderungen.

Im Kern geht es bei dem aktuellen Streit um die Frage, ob die von Rheinbraun geplanten wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Rettung des geschützten Feuchtgebietes ausreichen. Der Erhalt des Naturparks Schwalm- Nette ist auch aus Sicht der Düsseldorfer SPD eine Grundvoraussetzung für die Realisierung des Tagebaus. Doch während Clement das Problem mit Blick auf die bisher erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfungen für „grundsätzlich beherrschbar“ hält, gelten die Prognosen zur biologischen Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen im Umweltministerium als zweifelhaft. Weil die ersten Ergebnisse des praktischen Testversuchs über die geplanten Sicherungsmaßnahmen erst ab dem Jahr 2000 zu erwarten sind, läßt sich das „Restrisiko“ nicht verläßlich abschätzen.

Mit dieser Frage beschäftigt sich auch der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments. Die von mehreren Gemeinden angerufenen Abgeordneten prüfen, ob die 1992 erlassene Europäische Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume für Tier und Planzen durch den Tagebau verletzt sein könnte. Klar ist für die Abgeordneten, so Wolfgang Ullmann (Grüne), daß die Richtlinie gilt, obwohl sie noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. Für das Genehmigungsverfahren ist von Bedeutung, ob die bisher erfolgten Verträglichkeitsuntersuchungen den hohen Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechen. Dazu will sich der Petitionsausschuß bald äußern. Nach Auffassung von Geulen liegt ein Verstoß gegen diese Richtlinie vor. Auch deshalb sei eine Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Zeit rechtswidrig. Walter Jakobs