Gutachten: Garzweiler II nicht genehmigungsfähig

■ Berliner Anwalt Geulen bringt den Zeitplan für das Braunkohleloch durcheinander: Neues Rechtsgutachten sieht Schadenersatzforderungen auf das Land zukommen

Düsseldorf (taz) – Der Zeitplan für die Genehmigung des umstrittenen Braunkohle-Tagebaus Garzweiler II ist nicht zu halten. Zu diesem Ergebnis kommt ein der taz vorliegendes Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Reiner Geulen. Der jetzt zur Genehmigung anstehende Rahmenbetriebsplan, über den nach der Vorstellung von SPD-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement noch in diesem Jahr entschieden werden soll, sei schlicht „nicht bescheidungsreif“, schreibt Geulen in seiner für das NRW-Umweltministerium erstellten Expertise.

Wenn angesichts der ungeklärten ökologischen Fragen jetzt eine Genehmigung erfolge, komme auf das Land sogar ein „ernsthaftes“ Schadenersatzrisiko zu, glaubt Geulen. Das Projekt verstoße zudem gegen europäisches Recht, weil die bisher erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht den EU-Anforderungen entsprächen. Sollte das Europäische Parlament zu der gleichen Einschätzung gelangen, drohte Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Düsseldorfs grüne Umweltministerin Bärbel Höhn glaubt inzwischen nicht mehr daran, daß der Clement-Zeitplan einzuhalten ist. J.S. Bericht Seite 6