Nachgefragt
: Ewig zahlen?

■ Rechtsfragen nach dem Uni-Brand: Wer haftet für den Millionenschaden?

Nachdem zwei Achtjährige als Verursacher des Uni-Großbrandes letzter Woche gelten, stellen sich jetzt jede Menge Versicherungsprobleme. Versicherungsfachmann Wolfgang von Seggern (Agentur „Kollegen“) gab der taz die Antworten auf Fragen der BremerInnen.

taz: Erste Schätzungen des Brandschadens belaufen sich auf acht Millionen Mark. Müssen die Kinder jetzt lebenslang auf Taschengeld verzichten?

v. Seggern: Nicht, wenn die Eltern eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe. Nur zwei Drittel der deutschen Haushalte haben überhaupt eine solche Privathaftpflicht.

Wenn sie keine haben, zahlen sie bis ans Lebensende?

Unter Umständen ja.

Aber jede Versicherung hat doch eine Obergrenze. Bei einem so hohen Schaden stellt sich doch schnell das Problem der Unterversicherung.

Es gibt das generelle Problem, daß bei vielen älteren Haftpflichtversicherungen Personenschäden nur bis eine Million, Sachschäden bis 500.000 Mark versichert sind. Mittlerweile sind Versicherungen gängig, die diese Schäden bis zwei Millionen Mark abdecken. Empfehlenswert sind noch höhere Absicherungen, da sie nicht wesentlich teurer sind. Auch diese Verträge sind für knapp 100 Mark im Jahr zu haben.

Besonders für Familien mit Kindern empfehlenswert?

Kinder sind ein gesondertes Problem. Sie sind oft gar nicht schuldfähig..

..davon geht die Polizei vorerst aus ..

... dann wird's besonders spaßig, weil die Stadt Bremen dann keinen Schadenersatzanspruch hat. Wenn nicht schuldfähige Kinder Schäden verursachen, sind Forderungen nur dann durchsetzbar, wenn nachgewiesen werden kann, daß die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Frage der Schuldfähigkeit wird im konkreten Einzelfall anhand von Gerichtsurteilen aus der letzten Zeit geklärt.

„Unsere“Kinder konnten offenbar unbehindert auf das Mensadach klettern.

Wer eine Baustelle betreibt, muß diesen berühmten Bauzaun ziehen und das Schild „Eltern haften für ihre Kinder ...“als Abschreckung aufhängen. Wenn solche Sicherungen fehlen, können die Eltern damit aus dem Schneider sein. In jedem Fall hilft ihnen aber die Haftpflichtversicherung. Selbst wenn deren Höhe nicht ausreicht, würde sie für die Eltern vor Gericht gehen, weil sie die Eigenschaft einer passiven Rechtschutzversicherung hat und ungerechtfertigte Forderungen auch anwaltlich ablehnt.

Wenn die Haftpflicht zahlen würde – was könnte maximal rauskommen?

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt immer nur den Zeitwert. Ein Neubau wird sicher nicht bezahlt.

Fragen: Eva Rhode