Haushaltsklage der SPD ohne Chance?

■ Finanzministerium: Haushalt 1996 war verfassungsgemäß. Neuverschuldung des Bundes nicht höher als Investitionen

Bonn (taz) – Das Bundesfinanzministerium hält die angekündigte Verfassungsklage der SPD gegen den Haushalt 1996 für chancenlos. Die von der SPD-Bundestagsfraktion geplante Klage werde „ins Leere gehen“, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Irmgard Karwatzki (CDU), gestern in Bonn.

Mit ihrer geplanten Verfassungsklage nimmt die SPD-Fraktion auf Artikel 115 des Grundgesetzes Bezug, wonach die Neuverschuldung des Bundes die Höhe der Investitionen nicht übersteigen darf. Am Ende des Haushaltsjahres 1996 hatte die Neuverschuldung mit 78,3 Milliarden Mark die Investitionsausgaben um 17,3 Milliarden Mark überschritten.

Karwatzki zufolge beziehe sich der Artikel 115 „nach herrschender Auffassung“ auf den Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes und nicht auf den sich später herausstellenden tatsächlichen Bedarf. In der Aufstellung des Haushaltes für das vergangene Jahr war die Neuverschuldung mit 59,9 Milliarden Mark und die Investitionen mit 66,3 Milliarden Mark veranschlagt worden. Am Ende des Haushaltsjahres war die Neuverschuldung auf 78,3 Milliarden Mark gestiegen, die Investitionsausgaben auf 61 Milliarden Mark gesunken. Karwatzki verwies darauf, daß die SPD in ihrer Regierungszeit beim Haushaltsvollzug der Jahre 1976, 1978 und 1981 mit ihrer Nettokreditaufnahme ebenfalls die Investitionen überschritten habe.

Die SPD wiest auf den Unterschied hin, daß Finanzminister Theo Waigel bei der Aufstellung des Haushaltes 1996 bereits gewußt habe, daß die Neuverschuldung die Summe der Investitionen überschreiten werde. MaF