Befreiung für Einkommensschwache

17 Mark für einen Tag im Krankenhaus, 13 Mark Zuzahlung bei einer Schachtel Pillen oder 100 Prozent der Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung – wer aufgrund geringen Einkommens durch diese Zuzahlungen unzumutbar belastet sind, kann sich als Härtefall „befreien“lassen. Versicherte mit einem monatlichen Bruttogehalt von unter 1708 Mark müssen künftig nur noch bei Krankenhausbehandlungen zahlen. Bei Patienten mit einem Angehörigen liegt die Grenze bei 2348,50 Mark, jedes weitere Kind erhöht den Grenzbetrag um 427 Mark.

Wer als Härtefall gilt, bekommt zudem höhere Zuschüsse beim Zahnersatz. Wird die Einkommensgrenze überschritten, übernehmen die Kassen im Einzelfall auch Eigenanteile, die der Patient nicht aufbringen kann.

Die AOK-Hamburg hat als Ausweg aus dem Gesetzes-Dschungel eine Hotline eingerichtet, die bis zum 4. Juli sowie vom 14. bis 18. Juli unter lian