Bonn gegen NS-Zwangsarbeiter

■ Bundesregierung versucht Klage vor US-Gericht zu verhindern. Sie befürchtet neue Entschädigungsregelung

Bonn (taz) – Henry David Fishel wurde als 13jähriger in Polen von der SS verschleppt und mußte in mehreren deutschen Konzentrationslagern Zwangsarbeit leisten. Nun klagt der heutige US-Bürger vor einem Bundesgericht in Iowa gegen die deutschen Konzerne BASF, Hoechst, Bayer, Krupp und Daimler-Benz auf Schadensersatz. Eine Klage, die die Bundesregierung seit einigen Monaten abzuwehren versucht, wie das Fernsehmagazin „Monitor“ in seiner heutigen Sendung berichtet. Wie aus einem der taz vorliegenden Sachstandsbericht des Auswärtigen Amtes hervorgeht, ist die Bundesregierung bestrebt, vor dem US- Gericht einen sogenannten amicus curiae brief vorzulegen. Ein solcher Schriftsatz, so heißt es in dem Bericht vom 25.9. 1996, sei geeignet, „das Gericht dahingehend zu beeinflussen, daß es bei seiner Entscheidung möglicherweise nachteilige Effekte für den amicus (den Freund, also die Konzerne/d.R.) vermeidet“.

Zuvor hatte es nach einem Bericht des Auswärtigen Amtes ein Treffen zwischen Staatsminister Werner Hoyer (FDP) und einigen Konzernvertretern gegeben, in denen diese die Bundesregierung um Unterstützung baten. Der Rechtsstreit sei „auch als ein Problem des Bundes anzusehen“. Insbesondere legten die Konzerne „Wert auf ein amicus curiae brief“ der Bundesregierung. Zwangsarbeit ist grundsätzlich nicht im Entschädigungssystem des Bundes vorgesehen. Der Rechtsstreit Fishels sei daher der Versuch, „über die amerikanische Justiz die Entschädigungsfrage“ im Falle der Zwangsarbeit „neu aufzurollen“, so das Auswärtige Amt. Um US-Anwälte im Zusammenhang mit Amicus-curiae- Verfahren zu bezahlen, wurden für 1997 vom Haushaltsausschuß bereits 236.000 Mark bewilligt — gegen die Stimmen der Opposition.

Laut „Monitor“ hat es seit September mehrere vertrauliche Treffen zwischen Auswärtigem Amt, Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium sowie den Konzernen gegeben. Koordinator ist ausgerechnet Günther Dahlhoff, Erster Vortragender Legationsrat im Auswärtigen Amt. Dahlhoff war im Januar 1996 als Botschafter in Haiti abberufen worden, nachdem er gegenüber einer Bundestagsdelegation die Überbevölkerung auf der Insel mit der Bemerkung quittiert hatte: „Die haitianische Frau will immer, der haitianische Mann kann immer.“ Dahlhoffs Pech: Der mitgereiste PDS-Abgeordnete Winfried Wolf hatte den Vorfall öffentlich gemacht. Severin Weiland