Mit der Schmuddelkiste auf du und du
: „Unfair und widerlich“

■ Anklage gegen Staatsrat von Bock und Polach / Rundumschlag des Angeklagten

Das Wort Schuld kommt nicht über seine Lippen. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft wegen vollendeter Strafvereitelung in zwei Fällen und des Versuchs in drei Fällen hat den Noch-Staatsrat im Inneren, Hans-Georg von Bock und Polach, sichtlich erschüttert. „Ich habe von der Anklage aus der Pressemitteilung erfahren.“

Seine Verteidigungsrede vor der Presse glich einer Abrechnung. Das Verfahren sei unfair, weil er nach Abschluß der Ermittlungen kein rechtliches Gehör erhalten habe. Entlastende Akten seien in die Ermittlungen nicht einbezogen worden. Alle Behörden hätten sich schuldig gemacht, wenn er bestraft würde. Vom Behördenleiter bis zum Justizsenator wäre allen Beteiligten seine Überlastung bekannt gewesen. Statt ihn abzumahnen, sei er befördert worden. Gegen seine Forderungen, ihn bei seinen vielen Aufgaben als Dezernent, Pressereferent und stellvertretenden Behördenleiter zu entlasten, hätte man ihm zusätzliche Fälle aufgebürdet. „Aus Pflichtgefühl habe ich nicht nein gesagt und, weil ich Pressearbeit eben gut kann,“sagt von Bock.

Kein gutes Haar läßt er an seinem ehemaligen Vorgesetzten Jan Frischmuth. „Der hat selbst eine Schmuddelkiste mit unerledigten Akten.“Frischmuth, so von Bock, hätte wegen Überlastung um Hilfe gebeten und sie erhalten. „Widerwärtig finde ich, daß Sachverhalte verdreht oder nicht zur Kenntnis genommen werden,“sagte von Bock.

Jan Frischmuth zu den Vorwürfen: „Tendenziell sind wir alle überlastet. Es kommt darauf an, wie man damit umgeht.“

Bei den jetzt angeklagten Fällen handelt es sich um Betrug, Untreue und Betrug, Verdacht auf Brandstiftung und Versicherungsbetrug, gefährliche Körperverletzung und üble Nachrede. Alle Fälle datieren vor 1993. Danach, so die Generalstaatsanwaltschaft, könnte von Bock möglicherweise tatsächlich überlastet gewesen sein. schuh