Mogelpackung Freibetrag

■ Verband für Alleinerziehende ermuntert Eltern, auf mehr Geld zu klagen

Kinder kosten Geld. Der Gesetzgeber ist dagegen eher knauserig, wenn es um Freibeträge geht. Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) in Hamburg macht jetzt Front gegen die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Kindergeldregelung. „Wir weisen Eltern darauf hin, schnellstens schriftlichen Einspruch bei der Familienkasse des zuständigen Arbeitsamts oder beim öffentlichen Dienstherren einzulegen“, so Sonja Deuter vom VAMV. Wer jetzt gegen die Festsetzung der Kindergeldhöhe Einspruch erhebe, könne sich bei einer möglichen „Nachbesserung“rückwirkend für sechs Monate seine Ansprüche sichern.

Seit das Jahressteuergesetz 1996 in Kraft getreten ist, wird das Kindergeld direkt an den Kinderfreibetrag gekoppelt. Und eben dieser wurde nach Ansicht des Verbands mit 6264 Mark viel zu niedrig angesetzt. (Gleichzeitig wurde das Kindergeld von 200 Mark um 20 Mark für das erste und zweite Kind erhöht.)

Der VAMV schließt sich der Meinung des „Familienbundes“an, nach dessen Rechnung der Freibetrag mindestens bei 9072 Mark liegen müßte. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 müssen Aufwendungen, die durch das Aufziehen von Kindern entstehen, in Höhe des Existenzminimums von der Besteuerung ausgenommen werden. Das Kindergeld müßte sich demnach automatisch erhöhen.

Der VAMV empfiehlt, schnellstens Einspruch einzulegen und dann eventuell gemeinsam zu klagen. Inzwischen sind bereits über 20 Verfahren bei den Finanzgerichten anhängig. Als Hilfestellung bietet der Verein einen Vordruck an, der unter lian