CDU will PDS zwangs„gaucken“

■ Durch Gesetzesänderung sollen Abgeordnete auch gegen ihren Willen auf Stasi-Verstrickungen überprüft werden

PDS-Abgeordnete sollen auch gegen ihren Willen „gegauckt“ werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes vor, der zusammen mit der SPD nach der Sommerpause eingebracht werden soll.

„Wir werden nicht mehr dulden, daß die SED-Fortsetzungspartei weiterhin Sonderrechte für sich beansprucht“, erklärte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Volker Liepelt, am Wochenende. Die PDS sei die einzige Partei im Abgeordnetenhaus, die sich nicht an das vom Parlament beschlossene Verfahren zur Überprüfung durch die Gauck-Behörde halte.

„Es hat den Anschein, daß sich einige immer noch um die Offenlegung ihrer Tätigkeit als Stasi-Spitzel drücken wollen“, meinte Liepelt. Er nannte es „unerträglich“ und einen „moralischen Schlag gegen alle Bürgerrechtler, wenn Abgeordnete, denen schon in der Legislaturperiode vom Ehrenrat Stasi-Tätigkeit vorgeworfen wurde, immer noch ungeschoren im Parlament sitzen“.

Die CDU möchte jetzt mit einer Gesetzesänderung die Bundestagsregelung auf das Abgeordnetenhaus übertragen. Diese mache eine Überprüfung auch ohne eigenen Antrag und Einwilligung der betroffenen Person möglich, wenn dem Ehrenrat entsprechende Anhaltspunkte vorliegen.

Die Stasi-Überprüfung der Abgeordneten wird derzeit in einem doppelstufigen Verfahren durchgeführt. Zunächst bewertet der Ehrenrat in geheimer Sitzung die Akten der Gauck-Behörde. Mit schwierigen Fällen befaßt sich ein Untersuchungsausschuß. Die PDS war im vergangenen Jahr aus dem Ehrenrat herausgegangen, weil dessen Arbeit nicht „transparent“ gewesen sei, so die Fraktionsvorsitzende Carola Freundl. Ein Gremium, das aus politisch konkurrierenden Parteien bestehe, sei nicht in der Lage, objektiv über mögliche Stasi-Verstrickungen zu urteilen.

Eine daraufhin von der PDS- Fraktion geforderte Stasi-Überprüfung in Eigenregie ist von der Gauck-Behörde abgewiesen worden. Die damalige Begründung: Nach dem Stasi-Unterlagengesetz sei nur das Parlament, nicht aber eine Fraktion berechtigt, die Überprüfung der Abgeordneten zu beantragen. ADN/taz