Staatsanwalt gibt auf

■ Lübecker Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision gegen Safwan Eid

Lübeck (AP/taz) – Die Lübecker Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision gegen das Urteil, mit dem Safwan Eid vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen wurde. Dies teilte am Montag der Sprecher der Anklagebehörde, Klaus-Dieter Schultz, mit. Man habe diese Entscheidung getroffen, weil in einer Neuauflage des Prozesses um den Brand des Lübecker Ausländerheimes eine Verurteilung des Angeklagten nicht zu erwarten sei.

Unabhängig davon haben zwei Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Die Anwälte der Familie El Omari, die bei dem Brand einen Sohn verloren hat, hatten als einzige eine Verurteilung von Eid wegen Beihilfe gefordert. Zwischen der libanesischen Familie El Omari und der Familie des Libanesen Eid war es bereits zu Prozeßbeginn im September zu lautstarken Auseinandersetzungen im Gerichtssaal gekommen.

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es außerdem, an der Entscheidung gegen einen neuen Prozeß könnten auch die Abhörprotokolle vom Februar 1996 nichts ändern. Die darin dokumentierten Gespräche, die Safwan Eid mit seinen Familienmitgliedern in der Besucherzelle führte, könnten Eid durchaus belasten, sagte Schultz. Die Frage der Zulässigkeit der Protokolle bedürfte einer höchstrichterlichen Klärung. Aber allein die Klärung dieser Rechtsfrage gebe keinen Anlaß für eine Revision.

Der Prozeß um die Brandkatastrophe in einem Lübecker Flüchtlingsheim am 18. Januar 1996 war vor einer Woche mit einem Freispruch zu Ende gegangen.