■ Kommentar
: Kalte Abschiebung

Mit dem geänderten Asylbewerberleistungsgesetz forciert der Senat die kalte Abschiebung. Nicht nur gerade in Berlin Angekommene, sondern auch Asylsuchende, die schon jahrelang in der Stadt leben, und Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina bekommen für drei Jahre um 20 Prozent gekürzte Sozialhilfe. Diese soll, so heißt es in dem bundesweiten Gesetz, möglichst in Sachleistungen oder Wertgutscheinen ausgezahlt werden.

Der Senat nimmt das Gesetz besonders wörtlich und hat diejenigen AsylbewerberInnen, die in Wohnheimen leben oder von der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber betreut werden, sofort zwangsverpflichtet, in lediglich zwei Magazinläden ihre Lebensmittel bargeldlos mit Chipkarte einzukaufen. Für die 2.200 Asylsuchenden ist diese prompte Umsetzung des Gesetzes eine ständige Demütigung, für den Senat die logische Konsequenz seiner Abschiebepolitik. Denn, so heißt es aus dem Hause der Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU) immer wieder, die AsylbewerberInnen sollen durch diese Reglements nicht in „gefestigte Strukturen“ kommen und sich nicht integrieren. Noch deutlicher wäre: Sie sollen sich bei uns so unwohl fühlen, daß sie freiwillig zurück in ihr Heimatland gehen. Denn es liegt durchaus im politischen Ermessen, wie streng das Gesetz angewandt wird: In Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt bekommen die Asylsuchenden nach drei Monaten Aufenthalt Bargeld statt einer Chipkarte. Julia Naumann

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