„Das Gericht hat ein Ost-Symbol zerstört“

■ Dem Ex-Universitätsrektor Heinrich Fink hat seine Verfassungsklage nicht geholfen

taz: Herr Fink, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Sie abblitzen lassen. Ihre Kündigung bleibt bestehen. Sind Sie überrascht?

Heinrich Fink: Ich bin außerordentlich überrascht und auch enttäuscht. Das Urteil ist ein Rückschritt für die Einheit Deutschlands.

Fünf der acht Kläger hatten gestern aber Erfolg. Über deren Entlassung muß nun neu verhandelt werden. Ostfeindlichkeit kann man dem Bundesverfassungsgericht also wohl kaum vorwerfen.

Ich freue mich sehr für die anderen, daß diese wieder unterrichten dürfen, daß sie ihren Arbeitsplatz wiederbekommen. Aber: Das hat das Gericht nichts gekostet. Dagegen wäre in meinem Fall einem ostdeutschen Symbol geholfen worden. Davor hatte das Gericht Angst. Statt dessen hat man das Symbol nun zerstört.

Warum können Sie das Urteil nicht akzeptieren?

Weil die Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts Berlin ungeprüft übernommen wurde. So kann am Ende natürlich nichts anderes als meine Kündigung herauskommen.

Sie haben im Vorfeld des Verfahrens angekündigt, im Falle einer Niederlage gingen Sie nach Straßburg. Machen Sie Ernst?

Ja, meine Anwälte sehen gute Chancen, daß ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg recht bekommen werde. Die Urteile gegen mich sind Willkürurteile. Das Straßburger Gericht hat ja erst 1995 das Berufsverbot für eine ehemalige DKP-Lehrerin aus Niedersachsen aufgehoben. Interview: Christian Rath