Gericht stützt Mathiopoulos

■ Arbeitsgericht Hannover bescheinigt Margarita Mathiopoulos gute Karten gegen die Nord/LB. Bankerin war Vertraute Brandts

Hannover (taz) – „Selbst bei Fußballtrainern ist eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht statthaft“, so beschrieb im Gütetermin „Margarita Mathiopoulos gegen Nord/LB“ Arbeitsrichter Kilian Wucherpfennig gestern „ähnliche Fälle, die wir hier immer wieder haben“. Und im Saal 4 des hannoverschen Arbeitsgerichts stellte dieser Satz klar, daß die Norddeutsche Landesbank ihre ehemalige Direktorin und Chefin der Abteilung für Kommunikation und internationale Beziehungen, Mathiopoulos, wohl kaum so schnell loswerden wird.

Im Sommer 1992 hatte die heute 40jährige Margarita Mathiopoulos, deren kurzzeitige Benennung zur SPD-Parteisprecherin einst 1987 zum Rücktritt Willy Brandts vom SPD-Vorsitz geführt hatte, ihren mit 250.000 Mark im Jahr dotierten Job bei der Nord/LB übernommen. Der Vertrag der gelernten Journalistin und Politologin, die nebenberuflich als Honorarprofessorin an der TU Braunschweig tätig ist, war von vornherein auf fünf Jahre, bis zum 30. Juni 1997, befristet. Bereits 1996, so wurde gestern deutlich, hat die mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Friedbert Pflüger verheiratete ehemalige Bankdirektorin mit ihrem Vorstand über eine Vertragsverlängerung gesprochen. Doch die Nord/LB war entschlossen, den Job ohne jede Abfindung fristgerecht auslaufen zu lasse. Ende Mai erhob Mathiopoulos deswegen beim Arbeitsgericht Hannover Klage auf Weiterbeschäftigung und wurde beurlaubt.

Über die Gründe für die Trennung schwieg sich die Bank offiziell aus. „Die Chemie stimmte nicht, sie war von Anfang an ein Fremdkörper“, sagte gestern der Chefsyndikus der Nord/LB, Eicke Florkowski, und nannte Margarita Mathiopoulos „sehr aktiv und rührig“. Eine andere Sache sei jedoch, „inwieweit sie in den vergangenen fünf Jahren für die Bank oder eher für sich selbst tätig gewesen ist“.

Arbeitsrichter Wucherpfennig verwies im Verlauf des Gütetermins auf das Bundesarbeitsgericht, das eine Befristung von Arbeitsverhältnissen, von einigen Sonderfällen abgesehen, in der Regel für unzulässig hält. „Wenn man das Beschäftigungsverhältnis hätte befristen wollen, hätte man Frau Mathiopoulos von vornherein einen Posten im Vorstand anbieten müssen“, so der Richter. Als Vergleich schlug Wucherpfennig eine Abfindung von 160.000 Mark vor. Das entspräche einem halben Jahresgehalt der Bankdirektorin, da Mathiopoulos neben ihren Jahresbezügen auch noch Sachleistungen, etwa durch die Nutzung eines 230 E-Dienst-Mercedes, erhalten habe. Sollte es aber keine Einigung geben, werde das Verfahren im November fortgesetzt. Jürgen Voges