Norden lax, Süden streng

■ Nach dem Cannabis-Fund in der Bremer Neustadt: Wie gefährlich ist eine eigene Hanfplantage im Garten? Ein Interview mit Peter Nowak vom Verein „Grüne Hilfe“

Im Garten einer 27jährigen Studentin hat die Polizei jetzt 30 selbstangebaute Cannabis-Pflanzen beschlagnahmt. Allein 552 solcher Pflanzen wurden laut Drogenjahresbericht im Jahr 1996 in Bremen sichergestellt. Der Studentin steht nun eine Strafanzeige ins Haus. Denn trotz entkriminalisiertem Besitz von Haschisch seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil von 1994 bleibt der Anbau von Hanf nach wie vor illegal. Wir sprachen darüber mit Peter Nowak von der „Grünen Hilfe“– einem Verein, der Betroffene berät.

taz: Muß die Studentin jetzt in den Knast??

Peter Nowak vom Rechtsbüro der „Grünen Hilfe“: Generell ist der Anbau nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Aber wenn es sich um eine geringe Menge handelt, kann das Gericht das Verfahren einstellen. Ob das so ist, liegt am THC-Gehalt der Pflanzen.

Was heißt das?

Das ist der Gehalt an rauschwirksamem Wirkstoff. Wenn der über 7,5 Gramm liegt, handelt es sich um ein Verbrechen, sonst um ein Vergehen. Im letzteren Fall könnten die Strafverfahren ganz eingestellt werden.

Und mit welchem Strafmaß müssen Hanfanbauer rechnen?

Hier im Norden wird das Ganze etwas laxer gehandhabt. In südlichen Bundesländern könnte man durchaus mit Gefängnis rechnen. Ich habe in Niedersachsen kürzlich einen Fall gehabt, da wurden Leute mit 54 Pflanzen erwischt. Da ist das Verfahren gegen eine Geldbuße von 100 Mark eingestellt worden.

Wieviel sind denn 7,5 Gramm THC, wieviele Pflänzchen muß man dafür pflanzen?

Das hängt von den Sorten ab, das geht von vier bis zehn Prozent THC pro Pflänzchen.

Samen dafür werden in Headshops verkauft. Das suggeriert doch: Ich darf anbauen.

Eben nicht. Das ist so ein ähnlicher Fall wie diese 14-Kanalfunkgeräte, deren Betrieb in Deutschland verboten war. Aber sie durften trotzdem verkauft werden. Die Hanfsamen – auch THC-haltige – dürfen verkauft, aber nicht gepflanzt werden. Dafür braucht man eine Genehmigung und die bekommt hierzulande für Drogenhanf nahezu niemand – es sei denn Universitäten zu Forschungszwecken. Ansonsten können Landwirte für den Anbau von Faserhanf eine Genehmigung bekommen.

Nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil forderten viele, daß auch der Anbau legal werden muß. Was halten Sie davon?

Nun ist ja das Strafmaß für den Anbau schon erheblich reduziert worden. Es hat sich da schon eine gewisse Liberalisierung breitgemacht. Außerdem kriegt die Polizei vom Selbstanbau in der Regel erstmal nicht soviel mit. Es sei denn, die Anbauer werden auf der Szene mit Gras erwischt. Dann kann das natürlich nach einer Hausdurchsuchung passieren. Aber oft bleibt es unentdeckt. Fragen: kat

BremerInnen wenden sich an die „Grüen Hilfe“an das Büro in Lüneburg unter oder in Meine bei Braunschweig unter In Bremen gibt es bisher kein Büro.