Wenn der Amtsschimmel zutritt

■ ....kann oft auch der Petitionsausschuß nicht helfen

Wer sich in Bremen von staatlichen Stellen ungerecht behandelt fühlt, kann sich beim Petitionsausschuß der Bremischen Bürgerschaft beschweren. Ob ihm oder ihr geholfen wird, ist eine andere Frage. Nicht einmal die Hälfte aller Anträge um Hilfe konnte der Petitionsausschuß im Jahre 1996 positiv abschließen. Das stellt der jetzt vorgelegte Jahresbericht dieses Ausschusses fest.

Horst Ochs (AfB), Vorsitzender des Petitionsausschusses, sieht in jedem der 108 im letzten Jahr für das Land Bremen eingereichten Beschwerden nur Einzelfälle. Doch einige Behörden scheinen besonders amtschimmelfreundlich zu sein. So schließt die Kasse des Amtsgerichtes um 15 Uhr. Wer nach Kassenschluß sein Zeugengeld abholen will, steht blank da. Es muß ein schriftlicher Antrag auf Zeugengeld gestellt werden. Den bearbeitete das Gericht im Falle einer Zeugin aber nicht. Erst nach Mahnung und acht Wochen Wartezeit rückte das Gericht das Zeugengeld heraus. Die Frau beschwerte sich beim Petitionsausschuß. Das Gericht mußte sich entschuldigen – geändert hat sich nichts.

1989 stellte eine Frau bei einem Ortsamt Antrag auf Zahlung eines Pflegegeldes für ihre blinde Mutter. Auf dem Amt lag der Antrag gut, nämlich sieben Jahre. Nach Intervention des Petitionsausschusses durfte sich die Frau nach zehn Tagen über eine Nachzahlung von 10.000 Mark freuen.

Für die Stadtbürgerschaft gingen im letzten Jahr 97 Petitionen ein, davon allein 39 für den Baubereich. Unehrenhaft, wer sich Schlimmes dabei denkt. Da hatte die zuständige Baubehörde einem Parkplatzanlieger eine Lärmschutzwand schriftlich zugesichert. Als der Petitionsausschuß auf Beschwerde des Anliegers hin die „massive Wand“suchte, entpuppte sie sich als Bretterzaun mit Pflanzengeflecht.

Pech hatten dagegen die Knackis in Oslebshausen. Statt neuer Tabletts bei der Essensausgabe wollten sie ihren alten Schlag aus der Gulaschkanone und den Kalfaktor wiederhaben. Sie müssen weiter Tabletts benutzten.

Anträge von abgelehnten Asylbewerbern auf Duldung, ca. 30 lagen 1996 vor, seien äußerst sensibel zu behandeln, meint Vorsitzender Ochs. „In der Regel, wenn gerichtliche Entscheidungen vorliegen, können wir nichts mehr machen“, sagt Horst Ochs. Gerhild Engels von den Grünen: „Wir müssen politisch und human die Schicksale bewerten und Handlungsspielräume radikal für die Menschen nutzen. “schuh