Kopfprämie für SozialhilfeempfängerInnen

■ Private Firma soll Geld für langfristige Arbeitsvermittlung von Hilfeempfängern bekommen. Auch Sozialämter sollen auf dem ersten Arbeitsmarkt akquirieren

Cash für Jobvermittlung: In Berlin sollen zukünftig Kopfgeldprämien an private Arbeitsfirmen gezahlt werden, die SozialhilfeempfängerInnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens einem Jahr in einem Betrieb vermitteln. Der Job muß zusätzlich zu den restlichen Arbeitsplätzen der Firma geschaffen werden. Eine EU-weite Ausschreibung für ein „geeignetes und billiges“ Vermittlungsunternehmen werde in vier Wochen erfolgen, sagte gestern Sozialsenatorin Beate Hübner (CDU).

Ein ähnliches Projekt gibt es bereits in Hamburg: Die niederländische Agentur Maatwerk (holländisch für „Maßarbeit“) fahndet im Auftrag des Landessozialamtes nach Stellen für SozialhilfeempfängerInnen und Langzeitarbeitslose. Arbeitet der Vermittelte länger als ein halbes Jahr in der Firma, bekommt Maatwerk 4.000 Mark Prämie. Über 300 SozialhilfeempfängerInnen konnten seit Februar letzten Jahres in Hamburg bereits vermittelt werden.

Doch ähnlich wie in Hamburg richtet sich das Berliner Programm, das im Rahmen von „Hilfe zur Arbeit“ (HzA) organisiert ist, explizit an die „Crème de la crème“ der HilfeempfängerInnen: Es sollen diejenigen vermittelt werden, so Hübner, die ähnlich gut wie Arbeitslose qualifiziert sind und nur wegen „außerordentlicher“ Umstände in die Sozialhilfe gerutscht sind – also zum Beispiel Akademikerinnen und ehemals Selbständige.

Mit einer zusätzlichen Erweiterung des HzA-Programms will sich die Sozialverwaltung aber auch an diejenigen wenden, die sonst kaum noch Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben: Mit einem „Lohnkostenzuschußprogramm“ sollen die MitarbeiterInnen der Sozialämter ebenfalls zusätzliche Arbeitsplätze in kleineren und mittleren Unternehmen für SozialhilfeempfängerInnen akquierieren, die auf dem allgemeine Arbeitsmarkt „nur mit zusätzlicher Unterstützung integrierbar erscheinen“.

Der Zuschuß, den die Betriebe erhalten, soll bei einer Dauer von zwölf Monaten lediglich 1.500 Mark monatlich betragen. Genauso wie die private Arbeitsvermittlung werde, so Hübner, das Zuschußprogramm durch die Sozialhilfe der Bezirke finanziert, die durch die Arbeitsvermittlung gespart werde.

Mit dem bezirklichen Lohnkostenzuschußprogramm tritt die Sozialverwaltung in Konkurrenz zu dem sogenannten Kreuzberger Modell. Die „Beschäftigungsinitiative 2000“, wie das Modellprojekt offiziell heißt, vermittelt mit Hilfe einer Servicegesellschaft ebenfalls SozialhilfeempfängerInnen an Unternehmen.

Finanziert wird das Projekt in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung aus Geldern des Europäischen Sozialfonds und den Bezirken: Von der Europäischen Union werden im ersten Jahr pro neuen Arbeitnehmer 13.000 Mark dazugegeben, das Sozialamt zahlt nur 1.000 Mark monatlich. Seit Inkrafttreten des Programms im November vergangenen Jahres sind bereits 170 Menschen langfristig eingegliedert worden, zum Beispiel als SekretärInnen, Buchhalter oder in Wachschutz- und Gebäudereinigungsfirmen.

Kritik an Hübners Konkurrenzmodell übt deshalb die Kreuzberger Sozialstadträtin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Natürlich seien alle Maßnahmen zur Reintegrierung sinnvoll, doch befürchtet sie, daß „die Sozialämter sich aufgrund der Personalnot nicht in der Lage sehen, diese zusätzlichen Aufgaben auszuführen“.

Sie verweist darauf, daß erst dreizehn Bezirke das Kreuzberger Modell angewandt hätten. Auch die Prämienarbeitsvermittlung sieht die Sozialstadträtin skeptisch. So müsse die Sozialverwaltung aufpassen, daß sie sich nicht mit dem kurzfristigen Erfolg, daß SozialhilfeempfängerInnen „wegvermittelt“ werden, zufriedengibt. Vielmehr müsse darauf geachtet werden, daß aufgrund der Kopfprämie andere ArbeitnehmerInnen nicht doch ihren Arbeitsplatz verlören. „Das zu kontrollieren ist sehr schwierig.“ Julia Naumann