Staat behält Bernstein-Mosaik

■ Gericht gegen Bremer Rentner: Mosaik zu Recht beschlagnahmt

Der 61jährige Bremer Rentner Hans A. wird „sein“beschlagnahmtes Steinmosaik aus dem Bernstein-Zimmer wohl so bald nicht wiedersehen. Das Bremer Landgericht wies jetzt seine Beschwerde gegen die Beschlagnahmung ab. Das Mosaikbild, das Anfang Mai im Büro seines Anwaltes Manhard K. sichergestellt wurde, sei ein wichtiges Beweismittel für die Berliner Staatsanwaltschaft – hieß es in der Begründung.

Die Berliner Staatsanwälte ermitteln seit Wochen wegen versuchten Betrugs gegen Hans A. und weitere Personen. Dem Rentner wird vorgeworfen, sich bei Käufern zu Unrecht als Eigentümer des Bildes ausgegeben zu haben. Der 61jährige hatte immer wieder angegeben, das Mosaik von seinem Vater geerbt und damit gutgläubig „ersessen“zu haben. „Es steht bisher fest, daß das Mosaik echt ist“, sagt dazu Rüdiger Reiff, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Wenn man davon ausgehe, daß das Mosaik gestohlen worden sei, könne man nicht von Eigentum sprechen.

Der Bremer Rentner will weiter für die Rückgabe des Mosaikbildes kämpfen. „Ich kann beweisen, daß es mir gehört“, sagte er der taz. Gegen den Landgerichts-Beschluß gäbe es aber keine „formalen Rechtsmittel mehr“, wehrt Sprecherin Barbara Lätzel ab. kat