Abkassiert zwei

Wegen schweren Diebstahls hat gestern das Hamburger Amtsgericht eine Rechtsanwältin zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Mark verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die 41 Jahre alte Frau zusammen mit einem bereits verurteilten Komplizen am 22. Mai 1996 Parkuhren aufgebrochen hatte. Laut Anklage sicherte die Frau nachts den Tatort ab, während der Mann die Uhren aufbrach.