Gurke des Tages

Die jüngste Novelle der „1. Wiener Tierschutz- und Tierhalteverordnung“ verbietet Aquarienfreunden die Aufzucht von Walen sowie Haien mit einer Länge von mehr als 1,5 Metern. Darüber hinaus sieht die Novelle eine Genehmigung für die Haltung von Seekühen vor. Offenbar um einem dringenden Bedürfnis abzuhelfen, wurde die Seekuh in die Liste jener Tierarten aufgenommen, die „besondere Ansprüche an Haltung und Pflege“ stellen.