Miethai & Co.
: Grundsteuern

■ Steuern, die Mieter zahlen Von Achim Woens

Wenn der Staat oder Städte und Gemeinden Geld brauchen, werden in der Regel die Steuern erhöht. Gedacht wird zur Zeit etwa daran, die Grundsteuern zu erhöhen. In einer Stadt wie Hamburg, in der etwa 80 Prozent der Menschen zur Miete wohnen, wird der größte Teil der Grundsteuern von den MieterInnen aufgebracht. Derzeit berappt jede Mietpartei über die Betriebskostenabrechnung jährlich zwischen 100 und 2.000 Mark dafür, je nach Lage des Grundstücks, Größe der Wohnung und baulichem Zustand des Hauses.

Daß Grundsteuern auf die MieterInnen abgewälzt werden dürfen, ist zwar gesetzlich geregelt. In der aktuellen Mietrechtsdebatte wird jedoch schon länger gefordert, diese Regelung zu streichen. Solange dies nicht erreicht ist, sollten gerade diese Steuerkosten kritisch überprüft werden.

Dabei sollte folgendes beachtet werden: Der Vermieter darf gewerbebedingt höhere Grundsteuern nicht auf WohnungsmieterInnen abwälzen. Gibt es Gewerbebetriebe im Haus, so sind die dafür anfallenden Grundsteuern nach dem Verhältnis der Jahresrohmieten aufzuteilen. Diese werden vom Finanzamt im sogenannten „Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid“festgelegt.

Wird ein Haus umgewandelt, also in Eigentumswohnungen aufgeteilt, so steigt die Grundsteuerbelastung allein dadurch beträchtlich. Eine unangenehme Begleiterscheinung der Umwandlungsspekulation, gegen die allerdings kein Kraut gewachsen ist.

Werden Grundsteuerbeträge aus vergangenen Jahren in die aktuelle Abrechnung einbezogen, so können diese nur umgelegt werden, wenn sich der Vermieter dies in der entsprechenden Abrechnung der Vorjahre vorbehalten hat.

Besonders bös ist oft das Erwachen, wenn eine dem Bauherrn für einen bestimmten Zeitraum gewährte Grundsteuervergünstigung wegfällt. Es gibt Fälle, in denen die Grund-steuer dadurch um bis zu 700 Prozent gestiegen ist. Allerdings waren die Grundsteuern in diesen Fällen vorher auch besonders niedrig.

In Wohnanlagen mit Garagenvermietung sollte außerdem beachtet werden: Wer keine Garage gemietet hat, braucht auch die dafür vom Finanzamt in Rechnung gestellten Steuern nicht zu tragen.