Mildes Urteil für Priebke und Hass

■ 15 und 10 Jahre Haft mit Bewährungsnachlaß

Rom (taz) – Mit dem Versuch eines „salomonischen“ Urteils ist gestern vor der Revisionsinstanz des römischen Militärgerichts der Prozeß gegen die beiden NS-Schergen Erich Priebke und Karl Hass zu Ende gegangen. Für die Erschießung von 335 Geiseln – als Vergeltung für einen Partisanenüberfall – in den Ardeatinischen Höhlen 1944 bei Rom wurden die beiden ehemaligen SS-Männer zu fünfzehn Jahren (Priebke) bzw. zehn Jahren und acht Monaten (Hass) verurteilt. Angesichts der „seitherigen Unbescholtenheit und sauberen Lebensführung und des hohen Alters der beiden“, so das Gericht, wird den beiden über Achtzigjährigen ein Nachlaß von jeweils zehn Jahren gewährt. Hass wurde daher sofort auf freien Fuß gesetzt, da die restlichen acht Monate durch die Untersuchungshaft abgegolten sind. Priebke, der erst 1994 in Argentinien aufgespürt wurde, bleibt im Gefängnis. Unklar ist, ob auch bei ihm die Untersuchungshaft (gut drei Jahre) angerechnet wird.

Das Gericht korrigierte damit den Spruch der Ersten Instanz vom August 1996. Damals war Priebke (Hass war zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeklagt) zwar des Massenmords für schuldig befunden worden. Gleichzeitig hatten ihm die Richter aber Befehlsnotstand attestiert, was einen Milderungsgrund darstellt – und die Tat nach italienischem Recht nach 20 Jahren zur Verjährung gibt.

Das Urteil hatte heftige Proteste in der Bevölkerung ausgelöst. Das Gefängnis, aus dem Priebke damals entlassen werden sollte, wurde belagert. Erst ein Dekret des Justizministers, das Priebke wegen eines Auslieferungsersuchens deutscher Gerichte weiter in Haft behielt, hatte die Wogen beruhigt. Vor dem Bundesgericht wurde das Urteil aufgehoben und erneut an die untere Instanz verwiesen, die sich nun mit der Halbverurteilung aus der Affäre zu ziehen versucht hat. Die Nebenkläger äußerten sich nach dem Urteil zwar befriedigt über den Schuldspruch. Auch das Strafmaß scheint überwiegend Zustimmung zu finden; nicht aber der starke Strafnachlaß, der Hass sofort die Freiheit wiedergegeben hat. rai