Sperrwerk: Kritik abgewiesen

Für das Sperrwerk in der Ems bedarf es keines Raumordnungsverfahrens. Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg. Es wies damit die Klage eines Gegners des Sperrwerks ab. Wegen der weitreichenden Auswirkungen des Sperrwerks hatten Anrainer und Bündnis 90/Die Grünen das Verfahren eingefordert. Das Emssperrwerk soll ab dem Jahr 2001 für tieferes Fahrwasser sorgen. taz