Das Gesetz des Sommers
§ 1
Man zeigt als Mensch nicht nackte Schwarte
Dies Privileg hat nur das Schwein
Man geht bekleidet unter Sonne
Trägt auch sommers langes Bein
§ 2
Man badelatscht nicht adilettig
Quietschend über Promenaden
Quält Mitflaniererblicke nicht
Mit weißbesockten Stachelwaden
§ 3
Man bietet nicht der Welt den Pöter
Ungebeten nackicht an
Auch am Strand trägt nur der Köter
Rute offen, nicht der Mann
§ 4
Verboten ist dem Weib das Top
Wie seinem Kerl das Muskelhemd
Zurschaugestelltes Achselhaar
Wird ohne Warnung abgeflämmt
§ 5
Unbedeckten Oberkörpern
Dräut stumpfe Klinge ohne Schaum
Strafrasiert wird Nabelwolle,
Brustgestrüpp und Schmerbauchflaum
§ 6
Hundert Hiebe mit der Gerte
Sind als Sühne angemessen
Auf bebadehoste Kimmen
Die in Gasthausstühle nässen
Fritz Eckenga