Radwege und Verkehrsordnung

Das Hamburger Radwegenetz ist 1.800 Kilometer lang. Den Löwenanteil (1.280 km) bilden die meist roten Pflasterwege in Gehsteighöhe. Sie sind nur farblich vom Fußweg abgetrennt. Füße und Räder kommen sich häufig in die Quere. Noch unbeliebter sind die kombinierten Geh- und Radwege (500 km), auf denen sich Pedaltreter und Fußgänger dieselbe Fläche teilen. Die bevorzugten „abmarkierten Radstreifen“als eigene Spur neben den Autos umfassen 20 Kilometer. Insgesamt sind so 50 Prozent der Hamburger Straßen (3.900 km) mit Radwegen ausgestattet; die andere Hälfte braucht keine, weil es sich um Tempo-30-Zonen handelt.

Radwege sind benutzungspflichtig. Das soll sich ändern: Nach der neuen Straßenverkehrsordnung, die 1998 in Kraft tritt, müssen nur noch „zumutbare“Radwege benutzt werden. Ansonsten „dürfen“Radler auch wieder auf die Straße. Was „zumutbar“ist, legen die Behörden für Bauen und Inneres bis zum Herbst fest. Eine Verbesserung des Radnetzes ist das nicht, im Gegenteil: Die Stadt ist nicht verpflichtet, die „unzumutbaren“Pfade auszubessern. hh