Ermittlungen gegen AStA eingestellt

■ Kein Aufruf zu Straftaten, keine Werbung für Terroristen

Dem Bremer AStA kann weder nachgewiesen werden, öffentlich zu Straftaten aufzurufen noch für eine terroristische Vereinigung zu werben. Sowohl das Bremer Landgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg haben die Ermittlungen wegen Paragraph 111 und 129a des Strafgesetzbuches eingestellt. Das bestätigten gestern die zuständigen Staatsanwälte.

Gegen den ehemaligen Vorstand des Allgemeinen StudentInnen-Ausschusses der Bremer Uni war wegen der im Oktober 1996 vom AStA herausgegebenen Zeitschrift „bambule“ermittelt worden. Dort hatte es in einem Bekennerschreiben geheißen: „In der Nacht vom 29. April haben wir – Lesben und andere Frauen – ... einen Zug durch das Zerstören eines Signalkastens gestoppt.“Die „Republik freies Wendland“rief zu militantem Widerstand gegen die Castor-Transporte auf. Ein Student hatte Anzeige erstattet.

Der Tatverdacht sei nicht hinreichend, sagten gestern die zuständigen Staatsanwälte der taz. „Allein der Umstand, das die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt im AStA-Vorstand waren, reicht nicht aus“, hieß es aus Hamburg. Das „Komitee für unzensierte studentische Politik und freie Presse“, wertete die Urteile als „Erfolg“. Allerdings gingen Angriffe auf die politischen Äußerungen des AStA weiter. jago