Ungewisse Zukunft für russische Ehrenmale

■ In Brandenburg will sich kaum jemand für die baufälligen Denkmäler engagieren

Potsdam (dpa) – Die Zukunft der russischen Ehrenmale und Kriegsgräber in Brandenburg scheint ungewiß. Der Abriß des baufälligen sowjetischen Obelisken in Treuenbrietzen konnte im letzten Moment noch durch eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vorerst verhindert werden. Um den Marktplatz neu gestalten zu können, erfolgte in Friesack bereits eine Verlegung von Gräbern, und in Nauen wurde inzwischen bereits ein entsprechender Antrag gestellt.

Vielerorts wächst der Unmut gegen russische Obelisken und Gräber. Die Denkmäler für die gefallenen russischen Soldaten befinden sich häufig auf dem Markt oder anderen zentralen Plätzen und werden von vielen Menschen als Schandfleck angesehen. Wegen der Vernachlässigung über Jahrzehnte befinden sie sich in einem denkbar schlechten Bauzustand.

Da sich die Kämpfe in den letzten Kriegsmonaten des Jahres 1945 auf Berlin konzentrierten, ist die Zahl der russischen Denkmäler in Brandenburg besonders hoch. Es gebe allein 125 sowjetische Friedhöfe, sagte der Sprecher im Kulturministerium, Martin Gorholt. Hinzu kommen ungezählte Ehrenmale. Experten schätzen, daß fast 90.000 Russen in Brandenburg bestattet wurden.

Nach Angaben Gorholts sind für Unterhalt und Pflege die Kommunen zuständig. Die Aufwendungen seien zumeist sehr hoch. Zusätzliche finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung zur Verfügung. Das Geld reicht zumeist für notwendige Renovierungen nicht aus. Es muß dann entweder darauf verzichtet oder auf die ohnehin schon leeren Kassen der Kommunen zurückgegriffen werden.

Zunehmend werden die russischen Gedenkstätten auch ein Ziel mutwilliger Zerstörungen. Allein von 1994 bis zum Ende des vergangenen Jahres wurden von der Polizei 19 Sachbeschädigungen mit politischem Hintergrund an Mahnmalen, Gedenkstätten und Friedhöfen registriert.

Das Kulturministerium stellt für den Erhalt der Denkmäler keine gesonderten Mittel zur Verfügung. Verwiesen wird auf das Gemeindefinanzierungsgesetz, in dem die Gelder bereits eingestellt seien. Im Falle eines Erhalts des Obelisken in Treuenbrietzen und seiner Sanierung könne die Stadt allerdings anteilige Zuwendungen aus dem Landestitel für Kriegsstättenfürsorge im Innenministerium beantragen. Kommentar Seite 10