Rechtschreibreform bleibt

■ Bildungsbehörde erwartet Revision des umstrittenen Wiesbadener Urteils

Bremen bleibt auf Kurs. Die „Neuregelungen“in der deutschen Rechtschreibung werden in der Hansestadt weiter gelten, bestätigt Ursula Helmke, die zuständige Referentin in der Bremer Bildungsbehörde. Sie ist sauer auf die Richter des Wiesbadener Verwaltungsgerichts, die der Klage eines hessischen Familienvaters jetzt stattgaben. Die richterliche Auffassung, daß nicht nur die KultusministerInnen, sondern auch die Parlamente der Rechtschreib-Reform hätten zustinmmen müssen, teilt sie überhaupt nicht. Sie überzeugt: Wenn sich die nächste Gerichtsinstanz ordentlich in das Thema reinknie, werde diese schon merken, daß die „Mini-Reform“keineswegs der parlamentarischen Zustimmung bedürfe. „Grundrechtsrelevant wäre die neue Rechtschreibung doch nur gewesen, wenn sie weitgehende Bildungsinhalte betreffen würde“, sagt Ursula Helmke. Genau das tue die zusammengeschnurrte Reform, die Helmke deshalb richtungsweisend nur „Neuregelung“nennt, aber nicht.

Egal wie die Urteile der nächsten Instanzen ausfallen – Berge frisch gekaufter, bereits „reformierter“Schulbücher wird man in Bremen keinesfalls einstampfen müssen. Die Anschaffung von Lehrmitteln nämlich fällt in die Verantwortung der jeweiligen Schulen – und die arbeiten bisher zumeist mit aktualisierten Fotokopien oder ähnlichen Materialien. „Sonst hätte die neue Rechtschreib-Regelung die Schulbuchetats womöglich schon lange gesprengt“, sagt Helmke. ede