Der schwierige Weg, die Gewerbekapitalsteuer abzuschaffen

Bonn (taz) – Mit der Gewerbekapitalsteuer wird das Vermögen eines Unternehmens besteuert. Das Geld erhalten die Gemeinden, die einen Teil an Bund und Länder abgeben. Die Gemeinden erhalten ab 1998 vom Bund 2,2 Prozent der Umsatzsteuer. So der Kompromiß zwischen Regierung und SPD. Ostdeutsche Gemeinden, die ohnehin keine Gewerbekapitalsteuer erheben, bekommen 1997 und 1998 als Ausgleich 500 Millionen Mark.

Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer trifft besonders Gemeinden mit vielen Firmen. Für sie richten die Länder einen Härtefonds ein. Die Verluste, die Bund und Länder durch die neue Regelung haben, werden ausgeglichen. Unter anderem müssen die Gemeinden ihre Umlagen aus der Gewerbeertragssteuer zugunsten der Länder erhöhen. Die Gewerbeertragssteuer, die den Gewinn von Unternehmen besteuert, wird im Artikel 28 Grundgesetz festgeschrieben. Die SPD will verhindern, daß die Regierung auch die Gewerbeertragssteuer abschafft. nl