Kruzifixe bleiben

■ In Bayerns Schulen sind Kreuze weiterhin Pflicht

München (taz) – Bayerns Verfassungsrichter haben gestern die Klage gegen das Kruzifixgesetz zurückgewiesen. Die Kläger hatten mit ihrer Beschwerde versucht, das bayerische Gesetz zu kippen, nach dem staatliche Schulen mit Kreuzen auszustatten sind. Sie sahen in der Bestimmung keinen Widerspruch zum Gebot weltanschaulicher Toleranz. Die CSU hatte stets erklärt, das Kruzifix sei Kulturgut. Mitkläger Dietmar Michalke erbost: „Nun frage ich mich: Wann kommt der Maßkrug ins Klassenzimmer?“ JaF

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