Schmidt-Jortzig lehnt RAF-Amnestie ab

■ Nur über Sondergesetze könnte man reden, sagt der Justizminister im taz-Interview

Berlin (taz) – Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig ist gegen eine Amnestie von einsitzenden Gefangenen der Roten Armee Fraktion (RAF). In einem Interview mit der taz erklärte der FDP- Politiker, Überlegungen wie sie derzeit in Italien gegenüber bewaffneten linksextremisten Gruppen angestellt würden, kämen für ihn nicht in Frage: Die „Tötung eines Menschen ist unabhängig von dem Motiv gleich strafwürdig“, sagte er. Zwanzig Jahre nach dem Deutschen Herbst schloß Schmidt-Jortzig allerdings nicht aus, daß eine Reihe von damals erlassenen Gesetzen, mit der die Arbeit der RAF-Anwälte erschwert wurde, aufgehoben werden könnten. Das Kontaktsperre-Gesetz sei „nicht mehr nötig“.

Auch über die Aufhebung anderer Bestimmungen „ließe sich reden“. Dazu zählt Schmidt-Jortzig die Möglichkeit, Verteidiger von der Verhandlung auszuschließen sowie das Verbot für Rechtsanwälte, mehrere Angeklagte zu verteidigen. Schmidt- Jortzig stellte aber zugleich klar, daß er keine Initiativen in dieser Richtung unternehmen will: „Es ist realistischerweise kein Feld, auf dem es sich lohnt, ein großartiges Kämpfen anzufangen“. sev Siehe Seite 13