Bremer Haushalt vor Gericht

■ Verfassungsklage von Grünen und AfB gegen Etat 1996 / '97

Ist das Gesetz zur vorläufigen Haushaltsführung und das Wirtschaften ohne ordentlichen Haushalt für 1996/97 mit der Bremer Landesverfassung vereinbar gewesen? Diese Frage lassen Grüne und AfB jetzt vom Bremer Staatsgerichtshof klären. Sein abschließendes Urteil gibt das Gericht am 10. August bekannt.

Für die Oppositionsparteien vertrat Prof. Dian Schefold von der Uni Bremen die Auffassung, daß der vorläufige Haushalt 1996/97 einem ordentlichen Haushalt vorgegriffen habe, ohne jedoch die demokratischen Kriterien eines ordentlichen Haushalts zu erfüllen. Eine fundierte Kritik an einzelnen Etatposten wäre nicht möglich, weil der nachträgliche, ordentliche Haushalt alle vorab finanzierten Maßnahmen absegnen müsse. Mit einem Volumen von fast einer Milliarde Mark würde mit dieser Notverordnung die parlamentarische Haushaltshoheit unkontrollierbar umgangen werden, so der Anwalt.

Finanzstaatsrat Günther Dannemann (SPD) hielt als Vertreter der Regierung dagegen, mit der vorläufigen Haushaltsführung würden nur Einzelmaßnahmen gefördert. Diese griffen einem ordentlichen Haushalt nicht vor, unterlägen auch nicht dessen Bestimmungen.

Das Gericht hatte Mühe zu verstehen, welche konkreten Maßnahmen in der haushaltsfreien Zeit, Anfang bis Mitte 1996, finanziert worden sind. Laut Staatsrat Dannemann wären das nur Einzelausgaben im Rahmen des Investitionssonderprogrammes, des Europäischer Sozialfonds, der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie des Wirtschaftspolitischen Aktionsprogramms (WAP) gewesen. „Wir haben es uns nicht leisten können, diese Maßnahmen nicht zu finanzieren, Bremen wären Drittmittel verloren gegangen. Eine Nicht–Finanzierung hätte zum Einstellen von Bau-tätigkeit geführt'“, meinte Dannemann. Als Beispiel nannte er den Bau der Messehallen, der aus dem WAP finanziert worden sei.

Unklar blieb vor Gericht, wie der Gesetzestext zu interpretieren sei. Frage eines beisitzenden Richters: „Ist es richtig, daß Sie mit dem Gesetz zur vorläufigen Haushaltsführung fingieren wollten, daß alle von Ihnen geförderten Maßnahmen Fortsetzungsmaßnahmen aus dem Haushaltsjahr 1995 sind?“

Antwort Dannemann: „Ja.“– „Sind alles Fortsetzungsmaßnahmen?“Dannemann: „Nein. Der Text ist unglücklich formuliert.“

Wie andere Bundesländer auch will Bremen jetzt angesichts der unsicheren Rechtslage eine vorläufige Haushaltsführung in seiner Verfassung festschreiben. schuh