Augenarzt wegen Betrug verhaftet

„Einen neuen Medizinskandal sehe ich nicht. Es ist von einem Einzeltäter auszugehen,“kommentierte Oberstaatsanwalt Gerd Frenzel gestern die Festnahme des Hamburger Augenarztes Martin G. Dem 44jährigen wird Abrech-nungsbetrug in einer Vielzahl von Fällen vorgeworfen. Außerdem wird gegen den Arzt bereits seit einigen Jahren wegen Körperverletzung ermittelt.

Für UKE-Patientenanwalt Wilhelm Funke ist Martin G. kein Unbekannter: Er vertritt seit 1990 einen 57jährigen Mann, bei dem der Augenarzt eine Laseroperation „ohne medizinische Notwendigkeit und fehlerhaft“durchgeführt haben soll. Nach Informationen der NDR Hamburg Welle hat der Mediziner bei PrivatpatientInnen Leistungen zu einem Preis berechnet, der bis zu 700mal über den Kosten anderer Ärzte gelegen haben soll. Bereits 1996 sei Martin G. zudem vom Verband der Augenärzte ausgeschlossen worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft laufen die Ermittlungen gegen den Mediziner schon länger. Das Beweismaterial habe aber erst jetzt für einen „dringenden Tatverdacht wegen Betruges“ausgereicht. „Ungewöhnlich“sei die Verhaftung des Arztes trotzdem. „Normalerweise scheitert eine Verhaftung bei diesem Personenkreis daran, daß keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegt.“Funke sieht das anders: „Es gibt im Medizinbereich generell eine strafrechtliche Ungleichbehandlung.“Nach Ansicht des Anwalts führt eine mangelnde Kontrolle beim Einsatz von Hochtechnikgeräten zu derartigem ärztlichen Fehlverhalten. „Die werden zu oft eingesetzt, um die hohen Kosten zu decken.“

Martin G. drohen bei einem Schuldspruch wegen Betruges bis zu fünf Jahren Gefängnis. Frenzel hält bei einer Verurteilung eine Haftstrafe für wahrscheinlich. hedi