Ein windiger Kompromiß

Das Gesetz über die Einspeisung von Strom soll novelliert werden  ■ Von Jürgen Voges

Hannover (taz) – Als „unpraktikabel und innovationsfeindlich“ hat der Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), Uwe Carstensen, die geplante Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes kritisiert. Die Bonner Koalition will die Novelle nach Angaben des CDU-Bundestagsabgeordneten Gunnar Uldall noch in diesem Jahr durchsetzen. Uldall hatte am Dienstag in Bonn einen „Kompromiß zwischen Energiepolitikern und Umweltpolitikern“ von CDU und FDP bei der künftigen Bezahlung des Stroms aus Windkraftanlagen präsentiert. Doch der BEE-Präsident ist optimistisch. Nach seiner Einschätzung hat dieser Kompromiß „wenig Chancen“, Gesetz zu werden.

Der von Uldall in Bonn präsentierte Kompromißvorschlag will die Pflicht der Energieversorger, Windstrom zum Festpreis von 17 Pfennig pro Kilowattstunde anzukaufen, auf durchschnittlich gut zehn Betriebsjahre einer Windkraftanlage begrenzen. Wenn ein bestimmtes Stromkontingent erreicht ist, das aus der Generatorleistung der Windräder errechnet wird, soll die Förderung auslaufen. Danach sollen die abnahmepflichtigen Unternehmen nur noch einen Preis in Höhe der anderweitig vermiedenen Stromerzeugungskosten zahlen – gegenwärtig werden sie mit sechs bis neun Pfennig pro Kilowattstunde veranschlagt. Die Förderung soll außerdem künftig nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windräder gestaffelt werden. So sollen etwa Windmüller, die erst im Jahr 2000 die Stromerzeugung aufnehmen, nur noch 16 Pfennig pro Kilowattstunde erhalten. Und dieser Abnahmepreis soll nur so lange gezahlt werden, bis das Windrad so viel Strom erzeugt hat, als wäre es 20.000 Stunden mit voller Kraft gelaufen.

Nach Angaben des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) wäre die Einspeisungsvergütung damit an der windigen Küste nur noch die ersten zehn, im Binnenland die ersten fünfzehn Betriebsjahre zu zahlen. BEE-Präsident Carstensen rechnet aber vor, daß bei einer Vergütung von 17 oder 16 Pfennig Windkraftprojekte in Deutschland nur dann wirtschaftlich zu betreiben sind, wenn sie mindestens zwanzig Jahre lang in Betrieb sind.

Technische Fortschritte werden behindert

Uldalls Vorstellungen, die Höhe der Förderung letztlich von der Nennleistung des Generators abhängig zu machen, hält Carstensen für fortschrittsfeindlich: Die technische Fortentwicklung zu Windkraftanlagen mit immer besserem Wirkungsgrad werde behindert.

Doch noch ist nicht das letzte Wort gesprochen. Der Verbandschef verwies gestern darauf, daß Anfang September in Bonn eine Anhörung zur Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes vor dem Wirtschaftsausschuß des Bundestages stattfinden soll. Auf die von Uldall jetzt erneut präsentierten Vorschläge hätten sich die Bundesumweltministerin und der Bundeswirtschaftsminister bereits Anfang Juni verständigt. Bisher hätten aber weder das Bundeskabinett noch die Regierungsfraktionen diese Vorschläge gebilligt.