Teure Ignoranz von Behörden

■ In Weißensee wurde ein 260.000 Mark teurer Parkplatz gebaut, obwohl Rückübertragungsansprüche vorlagen. Bezirk und Senat schieben sich Schuld zu

In Weißensee ist Parken sehr teuer: Ein seit Februar 1994 fertiggestellter Parkplatz für 20 Stellplätze muß wieder abgebaut werden. Doch nicht nur das. Bereits seit Dezember 1990 wußten die Behörden, daß das Land Berlin nicht mehr Eigentümer des Grundstücks ist. Damals hatte ein Alteigentümer Rückübertragungsansprüche erfolgreich geltend gemacht. Offensichtlich war das Bezirksamt bei Baubeginn nicht über diese veränderten Eigentumsverhältnisse informiert. Kostenpunkt dieses finanzpolitischen Fehltritts: 260.000 Mark.

Auf eine kleine Anfrage der stadtentwicklungspolitischen Sprecherin Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) im Abgeordnetenhaus erklärte jetzt die Senatsverwaltung für Finanzen, daß „die Verantwortung für den eingetretenen Schaden das Bezirksamt zu tragen hat“. Dieses hätte nach der Zuteilung des Grundstücks im September 1992 Erkundigungen über die Eigentumslage einholen müssen. Es sei bekannt, daß nach der Wiedervereinigung einige offene Vermögenslagen entstanden seien, so der Sprecher der Finanzverwaltung, Frank Zimmermann. Das Bezirksamt Weißensee ist da anderer Meinung. Laut Norbert Przesang, Direktor des Bezirksamtes, war die Finanzverwaltung bei der Zuteilung über die Rückübertragungsansprüche informiert gewesen. Diese Informationen hätten an seine Behörde weitergeleitet werden müssen.

Da das nicht geschehen ist, hat das Bezirksamt sechs Monate nach Zuordnung des Grundstücks im März 1993 mit dem Bau des Parkplatzes begonnen – ohne jedoch selbst Erkundigungen einzuziehen. Die Entscheidung für den Baubeginn traf Baustadtrat Rainer Hampel. Gegen den CDUler ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdachts im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung (taz berichtete).

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Regreßverfahren gegen die Verantwortlichen und deren persönliche Haftbarmachung. Für Hämmerling sind sowohl die Finanzverwaltung als auch das Bezirksamt an der Fehlentscheidung schuld. Für sie ist dieser Fall ein weiteres Beispiel für die „kollektive Verantwortungslosigkeit“ der Berliner Verwaltung. Hier würde wieder eine Behörde der anderen die Schuld in die Schuhe schieben, ohne daß ein Verantwortlicher gefunden wird. Ein Regreßverfahren, wie von den Grünen gefordert, ist allerdings im Bezirksamt Weißensee bereits seit November 1996 abgeschlossen. Ein Schuldiger konnte jedoch nicht augemacht werden. Corinna Budras