Schwänzen kann teuer werden

■ Bis zu 1.000 Mark Bußgeld drohen – zumindest theoretisch

Für die ABC-Schützen, die in Schleswig-Holstein gerade die ersten Unterrichtsstunden hinter sich haben, ist der Gang zur Schule meist noch ein Grund zur Freude, mit zunehmendem Alter bleibt davon oft jedoch nur die quälende Pflicht übrig. „Wie schön wäre es doch, die Ferien noch um den einen oder anderen Tag zu verlängern!“mögen sich tausende Schüler in diesen Tagen gedacht haben. Und manchmal denken auch die Eltern so – etwa wenn sie an die verstopften Autobahnen an den Wochenenden denken. Daß sie damit – zumindest theoretisch – das Familienbudget gefährden, wissen viele nicht.

Doch Schuleschwänzen könnte teuer werden – wenn man es denn wollte: Von fünf Mark bis hin zu 1.000 Mark reicht nach Auskunft des Bildungsministeriums der Bußgeldkatalog bei Verletzung der gesetzlich verankerten Schulpflicht. In der Praxis allerdings seien derartige Strafen, die vom Ordnungsamt verhängt werden müßten, kaum durchsetzbar, erläutert Ministeriumssprecherin Patricia Zimnik.

Das Ganze sei ohnehin ein kleines Problem. Denn wer sein Kind vor oder nach den Ferien für ein, zwei Tage aus der Schule nehmen will, weil etwa das Billigflug-Angebot ganz leicht mit dem Ferientermin kollidiert, der kann sich meist mit der Schule auf ein genehmigtes „Blaumachen“des Kindes einigen. Doch auch wenn es die Absprache nicht gab, passiert kaum etwas. Problematisch werde es dann, wenn ein Kind „aus schwierigen häuslichen Verhältnissen über längere Zeit nicht zur Schule kommt“. Zimnik spricht hier von Einzelfällen, in denen meist über das Jugendamt versucht werde, den Schulbesuch des Kindes zu sichern.

Bußgelder machen in diesen Fällen wenig Sinn, und so bleibt die entsprechende Verordnung geduldiges Papier. „In der Praxis findet es so gut wie nicht statt“, sagt Ministeriumssprecherin Patricia Zimnik. Und das hat einen guten Grund: Denn Aufwand und Nutzen von Bußgeldverfahren wegen Schuleschwänzens stehen oft in keiner Relation zueinander.

Wolfgang Schmidt