Hürden fürs Volk senken

■ Grüner Gesetzentwurf zum Volksbegehren

Mit einer Gesetzesinitiative wollen die Bremer Grünen Volksbegehren erleichtern. Wesentlicher Punkt der geforderten Gesetzesänderung, die im September in der Bürgerschaft beraten werden soll, ist eine Koppelung des Volksentscheids an offizielle Wahltage. Dazu sollen bisherige Verfahrensfristen verlängert werden können.

Nach dem Willen der Grünen soll der Volksentscheid nicht mehr innerhalb von drei Monaten stattfinden müssen, nachdem alle Voraussetzungen dafür vorliegen. „Damit würde es leichter, die notwendige Mindestbeteiligung von 25 Prozent der Wahlberechtigten bei der Abstimmung zu erreichen“, so der Grüne Bürgerschaftsabgeordnete Hermann Kuhn.

Auch das Volksbegehren soll künftig mehr Chancen bekommen. Falls mehr als zehn Prozent der dafür eingereichten Stimmen ungültig sind, sollen weitere Stimmen nachgereicht werden können, so der Vorschlag.

Der Zentralelternbeirat (ZEB) begrüßte die Initiative. Das aktuelle Volksbegehren zur Lehrmittelfreiheit zeige, wie hoch die Hürden zum Volksentscheid seien, sagte Vorstandssprecherin Margitta Schmidtke. Sie wies darauf hin, daß erst 5.000 von notwendigen 51.000 Unterschriften gesammelt wurden. „Die Sommerferien waren für uns sehr unglücklich.“

Das Volksbegehren zur Lernmittelfreiheit ist als einziges von drei Bürgerbegehren zur Verbesserung von Bildung in Bremen übrig geblieben. Die ursprünglich geplanten Begehren über die bessere Ausstattung von Schulen und bessere Unterrichtsversorgung war vom Staatsgerichtshof als Eingriff in die Haushaltshoheit des Parlaments abgelehnt worden. ede